Mittwoch, 4. Januar 2023
Wiederholungswahl
Wahlbenachrichtigung zur Wiederholungswahl


Das Landesverfassungsgericht hat beschlossen, dass in Berlin sowohl die Wahlen für die Bezirke als auch für das Land wiederholt werden müssen. Wiederholt heisst, dass die gleichen Kandidat_innen wie bei der Wahl vor anderthalb Jahren wieder antreten. Auch wenn sie inzwischen etwas ganz anderes machen und eigentlich gar nicht mehr kandidieren wollten. In ein paar Ausnahmesituationen können Kandidat_innen auch gestrichen werden. Wie die Wahl ansonsten zu einer Wiederholungswahl werden soll, ist mir allerdings nicht klar. Denn natürlich wird mit dem Wissensstand 2023 gewählt und mit dem Wissen um den Ausgang der zu wiederholenden Wahl. Die, die nach 18.00 Uhr noch ihre Stimme abgeben durften/mussten, waren davon weniger beeinflusst als all jene, die jetzt wählen.

Ich hatte Sorgen, dass ich aufgrund meines Indienaufenthaltes sogar ganz um meine Stimmabgabe komme. Aber Dank meines Weihnachtsurlaubs konnte ich gestern im Briefwahlbüro abstimmen (die Wahlbenachrichtigung kam dann heute). Eine neue Erfahrung.

Schild zum Briefwahlbüro

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