Dienstag, 7. Februar 2006
Integrationsanforderungen
Zum vorherigen Eintrag hier nun eine Erläuterung aus der Wissenschaft. Der Erziehungswissenschaftler Paul Mecheril, und Entwickler des Konzepts 'Andere Deutsche', schreibt in seiner Habil Prekäre Verhältnisse (2003, 222):

"Hier wird eine grundsätzliche Regel deutlich: Das für "Fremde", "Neuankömmlinge" bedeutsame Ausmaß der "Integrationsanforderungen" ist größer als das der Forderungen, die an "Alteingesessene" gestellt werden; dies korrespondiert einem subtilen (Loyalitäts-)Misstrauen ...: einmal als Anderer Deutscher der "Türken-Elf" zugejubelt, schon steht das "Ich bin Deutscher" in Frage."

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StaatsbürgerInnen 2. Klasse
Es galt einmal in Deutschland, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann. Damit sollte verhindert werden, dass wieder wie im Nationalsozialismus Menschen staatenlos gemacht werden. Noch heute steht das im Grundgesetz. Aber es gilt nicht mehr. Denn wer sich durch 'Täuschung' die deutsche Staatsbürgerschaft 'erschlichen' hat, dem kann sie entzogen werden. In 84 Fällen war dies zwischen 2002 und 2005 der Fall, z.B. weil die Mitgliedschaft in einem von Verfassungsschutz beobachteten Verein (man beachte: beobachtet, nicht als verfassungswidrig eingestuft) verschwiegen wurde Der Muslimtest soll dazu jetzt noch mehr Möglichkeiten geben. Die Antworten werden bis zum Lebensende aufbewahrt und können jederzeit gegen die Eingebürgerte verwendet werden. Ein Willkürakt sondergleichen. Der 'Leitfaden' fragt kein 'Wissen' ab sondern diffuse Einstellungen. Es kann keine 'objektiven' Kriterien geben, die Antworten zu beurteilen. Damit kann jede als 'Täuschung' interpretiert werden, wenn es denn opportun erscheint.

Soll das Integration sein? StaatsbürgerIn auf Widerruf? Die Aufgabe von Rechtsstaatlichkeit?

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