Montag, 30. Juni 2014
Polizeibezirk
Grafiti an der Polizeiabsperrung an der Ohlauer Strasse


Rund um die besetzte Schule in der Ohlauer Strasse hat die Polizei ganze Straßenzüge abgesperrt. Anwohner_innen kommen mit Polizeibegleitung durch, sonst (so gut wie) niemand. Das kann nicht verhältnismässig sein.

Auf dem Blog ohlauerinfopoint gibt es Informationen von den Besetzer_innen und Unterstützer_innen.

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Mittwoch, 25. Juni 2014
Asylprotest verhindern
Die taz berlin berichtet über die 'freiwillige' Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg, zu der der Bezirk 900 Polizist_innen angefordert hat. Der Flüchtlingsrat forderte gestern einen Stopp der Räumung und wies daraufhin, dass die Bewohner_innen der Schule allen Grund haben, den Zusicherungen des Senats und des Bezirks nicht zu trauen. Auch der RAV stellt dar, wie bisher Zusagen nicht eingehalten wurden, obwohl die Zusagen rechtlich verbindlich seien.

Nachtrag 27.06.14: Polizei schirmt die Schule weiter ab, Flüchtlinge protestieren drinnen, Presse wird nicht reingelasen (siehe taz berlin) - was bezweckt der Bezirk damit? Die taz geht jetzt juristisch gegen den Ausschluss der Journalist_inenn vor.

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Dienstag, 24. Juni 2014
Kriminalität und Angabe des Migrationshintergrunds
Ich bin keine Journalistin und kenne mich mit Regelungen im Journalismus nicht wirklich aus. Mein Eindruck aber war, dass es einen Konsens (in dem was mensch so seriöse Medien nennt) gibt, dass die natio-ethno-kulturelle Zuschreibung von Täter_innen und Opfern eines kriminellen Akts nur dann genannt werden, wenn diese auch für die Tat relevant sind. In der taz sind mir heute zwei unterschiedliche Umgangsweisen aufgefallen.

In einem Artikel über Selbstjustiz wird zwar eine natio-ethno-kulturelle Zuschreibung für die vermutlichen Täter vorgenommen, allerdings erst relativ weit hinten im Artikel, nicht besonders prominent und durchaus differenziert. Zudem wird thematisiert wie der 'Migrationshintergrund' in der Öffentlichkeit als relevant für die Tat angesehen wird und dem widersprochen. Das hätte sicher auch anders gemacht werden können, aber grundsätzlich kann ich eine Relevanz für den Fall erkennen.

Ein anderer Artikel über eine Schlägerei ist allerdings schon betitelt mit Syrer gehen auf Iraker los. Das liess mich erwarten, dass diese Zuordnungen relevant sind - das Konflikte um ISIS oder so zu der Schlägerei geführt haben. Aber obwohl es in dem Artikel von Syrer_innen und Iraker_innen nur so wimmelt und auch Ausländer mal vorkommen, wird an keiner Stelle deutlich, warum diese natio-ethno-kulturellen Zuschreibungen für den Fall relevant sind. Das bleibt im Assoziativen und bietet damit einen guten Nährboden für rassistische Bilder. Es wird auch nicht klar, warum der Fall überhaupt so einen langen Artikel in einer überregionalen Zeitung bekommt. Mehr Analyse und Einbettung hätten dem Artikel sicher gut getan. Sehr ärgerlich.

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Montag, 16. Juni 2014
Tagung: Asiatische Deutsche - Asian German Studies?
Plakat für die Konferenz "Asiatische Deutsche - Asian German Studies?"


Von Donnerstag, 26.06. bis Freitag, 27.06.14 findet an der Humboldt-Universität Berlin die Tagung "Asiatische Deutsche - Asian German Studies?" statt (Programm). Dabei geht es auch darum, ob so etwas wie Asian German Studies in Deutschland eingerichtet werden sollte.

Ich werde dabei einen der Hauptvorträge mit dem Titel "Asiatische Deutsche? Überlegungen zur Produktivität dieser Kategorisierung" halten. Dem Konzept Asiatische Deutsche stehe ich eher skeptisch gegenüber (wozu ich auch schon geschrieben habe). Im Vortrag will ich erkunden, welche Potentiale und Risiken in den Kategorien Asiatische Deutsche/ Asian German Studies stecken.

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Sonntag, 15. Juni 2014
Unterschiedliche Strafe für Ausländer_innen und Deutsche
Junge Männer haben brutal einen Mann zusammen geschlagen und ihn schwerst verletzt. Dafür wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 20jährige Haupttäter wird jetzt (wie unter anderem die Berliner Zeitung berichtet) nach weniger als der halben Zeit aus Deutschland abgeschoben. Wenn er innerhalb der nächsten 20 Jahren wieder den Schengen-Raum betritt, muss er den Rest seiner Haftzeit ins Gefängnis. Die Bild (verlinke ich nicht) tut so, als ob ihm so Strafe erlassen wird und er seine Freiheit unbeschwert geniessen kann. Dabei ist der junge Mann mit 8 Jahren nach Deutschland gekommen und kennt sich in dem Land, in das er abgeschoben wird, wohl kaum aus. Ich vermute auch nicht, dass es während seiner Haftzeit Bemühungen gab, ihn auf einen Aufenthalt in seinem Geburtsland vorzubereiten. Von einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft (das soll Ziel von Haftstrafen sein) kann da keine Rede sein.

Die Berliner Zeitung folgert daher anders als die Bild:

"Ist der Fall Jefeth W. also ein Beispiel für besondere Milde oder eher für besondere Härte? Andrea Würdinger, Anwältin mit Spezialisierung auf Ausländerrecht, spricht von einer „harten ausländerrechtlichen Entscheidung“ gegen einen Menschen ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive. „Da ist offenbar gesagt worden: So einen wollen wir hier nicht haben. Den wollen wir auch gar nicht integrieren, wenn er irgendwann aus der Haft entlassen werden sollte. Stattdessen verbauen wir dem hier die Zukunft“, sagt sie."

Taten, die in Deutschland von in Deutschland sozialisierten Täter_innen verübt worden, müssen auch in Deutschland bearbeitet werden. Sie liegen in der Verantwortung der deutschen Gesellschaft und dürfen nicht abgeschoben werden. Außerdem dürfen ausländische Staatsbürger_innen nicht doppelt bestraft werden (Haftstrafe plus Abschiebung).

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Dienstag, 10. Juni 2014
Zensur
Zensiertes Plakat in Erinnerung des Keupstarassenanschlags


In Berlin erinnert ein Plakat an den Terroranschlag in der Keupstrasse. Kurz nachdem es hing, wurde es von der Polizei zensiert (siehe dazu Bericht des Migazin), weil der Hinweis auf strukturellen Rassismus angeblich den Staat verunglimpft.

Unter dem Plakat war schon vorher ein Hinweis auf das grundgesetzliche Zensurverbot. Jetzt hängt dort noch ein expliziter Hinweis auf die erfolgte Zensur.

Hinweis auf Zensur


Nachtrag 02.07.14: Das Migazin berichtet:

"Am 10.Juni stellte die Berliner Staatsanwaltschaft das von der Polizei eingeleitete Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates ein. Die Staatsanwaltschaft bewertet die strittige Aussage als eine im Kontext der Erkenntnisse zum NSU-Komplex zulässige Meinungskundgabe und betont, „dass die Formulierung ‚Staat und Nazis Hand in Hand‘ keine Gleichsetzung des Staates mit Nazis zum Ausdruck bringt, sondern nur eine enge Kooperation des Staates mit Nazis anprangert.“"

Das Bündnis gegen Rassismus hat nun wohl Klage die Polizei eingelegt.

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Montag, 9. Juni 2014
Veröffentlichtung zu Intersektionalität
In dem von Sara Poma Poma und Katharina Pühl herausgegebenenen Band Perspectives on Asian Migration - Transformations of Gender and Labour Relations ist ein Artikel von mir zu "Heteronormativität und Intersektionalität als Analyseperspektive auf Geschlecht und Migration: Krankenschwestern aus Indien in der BRD" (in Deutsch und Englisch) erschienen.

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