Dienstag, 24. Juni 2014
Kriminalität und Angabe des Migrationshintergrunds
Ich bin keine Journalistin und kenne mich mit Regelungen im Journalismus nicht wirklich aus. Mein Eindruck aber war, dass es einen Konsens (in dem was mensch so seriöse Medien nennt) gibt, dass die natio-ethno-kulturelle Zuschreibung von Täter_innen und Opfern eines kriminellen Akts nur dann genannt werden, wenn diese auch für die Tat relevant sind. In der taz sind mir heute zwei unterschiedliche Umgangsweisen aufgefallen.

In einem Artikel über Selbstjustiz wird zwar eine natio-ethno-kulturelle Zuschreibung für die vermutlichen Täter vorgenommen, allerdings erst relativ weit hinten im Artikel, nicht besonders prominent und durchaus differenziert. Zudem wird thematisiert wie der 'Migrationshintergrund' in der Öffentlichkeit als relevant für die Tat angesehen wird und dem widersprochen. Das hätte sicher auch anders gemacht werden können, aber grundsätzlich kann ich eine Relevanz für den Fall erkennen.

Ein anderer Artikel über eine Schlägerei ist allerdings schon betitelt mit Syrer gehen auf Iraker los. Das liess mich erwarten, dass diese Zuordnungen relevant sind - das Konflikte um ISIS oder so zu der Schlägerei geführt haben. Aber obwohl es in dem Artikel von Syrer_innen und Iraker_innen nur so wimmelt und auch Ausländer mal vorkommen, wird an keiner Stelle deutlich, warum diese natio-ethno-kulturellen Zuschreibungen für den Fall relevant sind. Das bleibt im Assoziativen und bietet damit einen guten Nährboden für rassistische Bilder. Es wird auch nicht klar, warum der Fall überhaupt so einen langen Artikel in einer überregionalen Zeitung bekommt. Mehr Analyse und Einbettung hätten dem Artikel sicher gut getan. Sehr ärgerlich.

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