Sonntag, 9. Juni 2013
In einem Berliner Souvenierladen

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Diverses Abschieben
Zwei Wochen nicht Bloggen heisst immer auch, dass sich Zeitungsartikel rund ums Abschieben auf meinem Schreibtisch stapeln. Das scheint eine der liebsten Beschäftigungen der deutschen Behörden zu sein.

Am 30.05. berichtete die taz, dass Flüchtlinge vor den Kämpfen in Libyen vom italienischen Staat mit 500 Euro und Reisepapieren versorgt wurden und 300 von ihnen in Hamburg landeten: auf der Straße ohne Anspruch auf Unterstützung und erkrankend angesichts des Dauerregens. Hamburg lässt sie nicht Zelten und will sie nach Italien zurückschieben. Die taz berichtete am 03.06.

"Der Senat hatte darauf bestanden, dass die Afrikaner trotz Asylstatus und Aufenthaltspapieren für den Schengen-Raum nach Ablauf ihres Touristenvisums „rückgeführt“ werden müssten. Sie sollten nach Italien, dem ersten EU-Land, das sie betraten, abgeschoben werden. "

und führte weiter aus, dass der Senat dazu die Unterstützung der Kirche wollte. Diese die aber verwehrt habe und Kirchenasyl angeboten habe.

Aufenthaltsrecht im Schengenraum gilt offensichtlich den deutschen Behörden nicht viel. Dieses Wochenende berichtet die taz ganz kurz (das neue Wochendkonzept der taz lässt politische Ereignisse weitgehend unbeachtet):

"Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) kündigte am Freitag bei einem Treffen der EU-Innenminister an, illegale Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien in Zukunft verstärkt auszuweisen."

So viel ich weiss, ist der Aufenthalt von Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland nicht illegal, da es sich um EU-Mitgliedsländer handelt. Aber da sie nicht gewollt sind, illegalisiert Friedrich sie.

Und Deutschland hält sich weiter nicht an EU-Vorgaben. Diesmal geht es um die Opfer von Menschenhandel und da will Deutschland Opferrechte nicht wahren. Die taz berichtet:

"Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU ist bereits am 5. April abgelaufen. Die Richtlinie enthält unter anderem Aufforderungen, mit den Opferberatungsstellen zusammenzuarbeiten und den Opfern von Menschenhandel einen sicheren Status – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft – zu geben. Nichts davon steht nun im Gesetzentwurf. "

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Rassismusvorwurf
Bettina Gaus argumentiert in der taz:

"solange nicht der Vorwurf des Rassismus erhoben wird. Der beendet jede Diskussion. [...] Aber die Unterstellung, das Gegenüber sei rassistisch, ist so umfassend und wiegt so schwer, dass dagegen keine Argumentation mehr möglich ist. [...]

Wer jemand anders des Rassismus bezichtigt, wirft ihm oder ihr fehlenden Respekt vor den Menschenrechten und der Menschenwürde vor. Einen solchen Vorwurf inflationär zu benutzen, entwertet ihn. Deshalb sollte er nicht bei jeder Meinungsverschiedenheit aus der Schublade geholt werden."


Dieser Gedankengang ist es tatsächlich, der Diskussionen über Rassismusreproduktionen so schwer macht. Deswegen ist es wichtig von der individuellen Schuldzuweisung weg zu kommen und Rassismus viel mehr als strukturelles Problem anzusehen, dass benannt und gemeinsam bekämpft werden muss.

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Homophobie instrumentalisieren
Vor einger guten Woche berichtete die taz, dass Pro Köln die Christopher Street Parade in Köln dieses Jahr zum Schauplatz ihres antimuslimischen Rassismus machen wollte:

"Unter dem Motto "Proud to be Kölsch" plant die Stadtratsfraktion der rechtsextremistischen Vereinigung, den CSD für ihre rassistische Kampagne gegen "Islamisierung und Überfremdung" zu instrumentalisieren. Ihr Wagen werde mit einem großen "Moscheeverbotsschild" ausstaffiert sein, kündigte sie an. "Mit Pro Köln wird es zurück zu den Wurzeln des CSD gehen, zum politischen Kern sozusagen: Gegen die Bedrohung oder sogar körperliche Angriffe auf Homosexuelle, die sich heute vor allem vor zugewanderten islamistischen Fanatikern in unseren Großstädten fürchten müssen", sagte Fraktionsgeschäftsführer Markus Wiener."

Das letzte was ich gelesen habe, ist dass die Organisator_innen des CSD es Pro Köln verwehrt haben teilzunehmen und das Pro Köln klagen will.

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Doppelpass für die meisten
Die taz berichtet, dass obwohl es den Doppelpass nur in Ausnahmefällen geben soll, er durchaus die Regel ist: "bei über der Hälfte aller Einbürgerungen wird der Doppelpass hingenommen". Die Ausnahme gilt (wenn ich den Artikel richtig verstanden habe) für EU-Bürger_innen, Brasilianer_innen, US-Amerikaner_innen, Israelis und für alle Staatsbürger_innen, die nicht aus ihrer Staatsbürger_innenschaft entlassen werden können (zB. Iran). Das Verbot greift insbesondere bei einer Bevölkerungsgruppe:

"Der Grundsatz, Mehrstaatlichkeit zu vermeiden, trifft die größte Einwanderergruppe in Deutschland, die Deutschtürken, deshalb am stärksten."

Aber auch nicht komplett:

"Doch selbst ein Viertel der eingebürgerten Deutschtürken darf am Ende den türkischen Pass behalten, weil diese Personen sonst in der Türkei unzumutbare Nachteile hätte"

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