... newer stories
Donnerstag, 17. April 2008
Eingebürgerte keine Deutschen
urmila, 16:19h
Die taz berichtet über Forderungen, in der Kriminalitätsstatistik Untergruppen von 'Deutschen' aufzunehmen. Jene mit Migrationshintergrund sollen von den echten (?) Deutschen getrennt werden:
"Der Bund Deutscher Kriminalbeamten fordert schon länger eine Änderung der Statistik. Die Ausweisung des Migrationshintergrunds diskriminiere Eingebürgerte nicht. "Eigentlich kriminalisiert die Statistik die Deutschen", sagte Rolf Jaeger, Vizechef der Organisiation vor zwei Jahren der Welt, weil auch "eingedeutschte Türken, Afrikaner, Asiaten" als "deutsche Straftäter" erfasst werden."
Gut, dass der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamten da festgehalten hat, dass seiner (und seiner Organisations ?) Meinung nach nur Blutsdeutsche echte Deutsche sind und die in unserem Land ganz furchtbar diskriminiert werden.
Ich halte es aber eher mit Christian Raths Kommentar in der taz:
"Aber statt die Eingebürgerten nun in eine statistische Parallelgesellschaft abzudrängen, wäre es sinnvoller, die Aufteilung zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ganz aufzugeben, da sie eh obsolet geworden ist. Diese Unterscheidung hatte schon immer etwas Stigmatisierendes ..."
Nachtrag 04.01.09: Die CSU hat die Forderung aus der Mottenkiste geholt wie die Offline-taz berichtet.
Nachtrag 15.01.09: Und die Berliner Polizei stellt in einer Pressemeldung die Definitionsprobleme dar:
"Die seit 01.10.2008 erprobte Erfassung des Migrationshintergrundes bei allen Tatverdächtigen wird durch die Neuregelung für 2009 abgelöst, weil Angaben zum Migrationshintergrund bei erwachsenen Tatverdächti¬gen ohne freiwillige Angaben der Betroffenen nur schwer zu erheben sind. Der Definition entsprechende Auskünfte sind beim Erwachsenen aus den amtlichen Unterlagen der Meldebehörden nicht mehr abrufbar. Das bedeutet, dass Analysen, die auf diesen Daten beruhen, nur mit Vorbehalt nutzbar sind. Da die Polizei ihre Auswertungen auf möglichst verlässliche und unstrittige Daten stützen will, wird das Meldeverfahren „Migrationshintergrund“ auf den Kernbereich unseres Erkenntnisinteresses, nämlich der Gewaltkriminalität junger Tatverdächtiger, beschränkt."
Warum sie meinen, dass sie bei jugendlichen Tatverdächtigen den Migrationshintergrund überprüfen können, bleibt unklar.
"Der Bund Deutscher Kriminalbeamten fordert schon länger eine Änderung der Statistik. Die Ausweisung des Migrationshintergrunds diskriminiere Eingebürgerte nicht. "Eigentlich kriminalisiert die Statistik die Deutschen", sagte Rolf Jaeger, Vizechef der Organisiation vor zwei Jahren der Welt, weil auch "eingedeutschte Türken, Afrikaner, Asiaten" als "deutsche Straftäter" erfasst werden."
Gut, dass der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamten da festgehalten hat, dass seiner (und seiner Organisations ?) Meinung nach nur Blutsdeutsche echte Deutsche sind und die in unserem Land ganz furchtbar diskriminiert werden.
Ich halte es aber eher mit Christian Raths Kommentar in der taz:
"Aber statt die Eingebürgerten nun in eine statistische Parallelgesellschaft abzudrängen, wäre es sinnvoller, die Aufteilung zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ganz aufzugeben, da sie eh obsolet geworden ist. Diese Unterscheidung hatte schon immer etwas Stigmatisierendes ..."
Nachtrag 04.01.09: Die CSU hat die Forderung aus der Mottenkiste geholt wie die Offline-taz berichtet.
Nachtrag 15.01.09: Und die Berliner Polizei stellt in einer Pressemeldung die Definitionsprobleme dar:
"Die seit 01.10.2008 erprobte Erfassung des Migrationshintergrundes bei allen Tatverdächtigen wird durch die Neuregelung für 2009 abgelöst, weil Angaben zum Migrationshintergrund bei erwachsenen Tatverdächti¬gen ohne freiwillige Angaben der Betroffenen nur schwer zu erheben sind. Der Definition entsprechende Auskünfte sind beim Erwachsenen aus den amtlichen Unterlagen der Meldebehörden nicht mehr abrufbar. Das bedeutet, dass Analysen, die auf diesen Daten beruhen, nur mit Vorbehalt nutzbar sind. Da die Polizei ihre Auswertungen auf möglichst verlässliche und unstrittige Daten stützen will, wird das Meldeverfahren „Migrationshintergrund“ auf den Kernbereich unseres Erkenntnisinteresses, nämlich der Gewaltkriminalität junger Tatverdächtiger, beschränkt."
Warum sie meinen, dass sie bei jugendlichen Tatverdächtigen den Migrationshintergrund überprüfen können, bleibt unklar.
1 Kommentar in: staatsbuergerschaft ... comment ... link
Manche sind mehr Menschen als andere
urmila, 16:12h
"Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), will jetzt irakische Christen wie Udai schnell in Deutschland aufnehmen. Dies sei "ein Gebot der Menschlichkeit", sagt Böhmer. So sollten die Flüchtlinge etwa unkompliziert Arbeitserlaubnisse erhalten." berichtet die taz.
Ich finde es gut, wenn Menschen in Deutschland aufgenommen werden und unkompliziert Aufenthaltserlaubnisse bekommen. Auch ich halte das für ein Gebot der Menschlichkeit. Udai gönne ich das zutiefst. Und auch Michael Samir al Ayash und auch all den anderen, die in Deutschland unmenschlich behandelt oder gar nicht erst reingelassen werden. Ist es den ChristdemokratInnen eigentlich nicht peinlich, Menschenwürde an Religionszugehörigkeit festzumachen?
Nachtrag 22.04.08: Die EU kritisiert den deutschen Versuch, mit Flüchtlingen diskriminierend umzugehen, und Bernd Mesovic von Pro Asyl im taz-Interview analysiert den deutschen Vorstoß kurz und prägnant:
"Das Ganze hat natürlich einen populistischen und islamophoben Unterton, der besagt: Die einen sind integrationsfähig, und die anderen sind es nicht."
Nachtrag 30.07.09: Und es bleibt bei dem islamophoben Unterton wie die taz darstellt:
"Von solchen liturgischen Feinheiten abgesehen, gelten die christlichen Iraker als unproblematisch. Vor allem Unionspolitiker und die katholische Kirche setzten sich für die mutmaßlichen orientalischen Brüder und Schwestern im Geiste ein."
Diese Bevorzugung führt aber noch lange nicht dazu, dass die Christ_innen aus dem Irak menschenwürdig behandelt werden, wie auch ein Artikel der taz berlin zeigt.
Ich finde es gut, wenn Menschen in Deutschland aufgenommen werden und unkompliziert Aufenthaltserlaubnisse bekommen. Auch ich halte das für ein Gebot der Menschlichkeit. Udai gönne ich das zutiefst. Und auch Michael Samir al Ayash und auch all den anderen, die in Deutschland unmenschlich behandelt oder gar nicht erst reingelassen werden. Ist es den ChristdemokratInnen eigentlich nicht peinlich, Menschenwürde an Religionszugehörigkeit festzumachen?
Nachtrag 22.04.08: Die EU kritisiert den deutschen Versuch, mit Flüchtlingen diskriminierend umzugehen, und Bernd Mesovic von Pro Asyl im taz-Interview analysiert den deutschen Vorstoß kurz und prägnant:
"Das Ganze hat natürlich einen populistischen und islamophoben Unterton, der besagt: Die einen sind integrationsfähig, und die anderen sind es nicht."
Nachtrag 30.07.09: Und es bleibt bei dem islamophoben Unterton wie die taz darstellt:
"Von solchen liturgischen Feinheiten abgesehen, gelten die christlichen Iraker als unproblematisch. Vor allem Unionspolitiker und die katholische Kirche setzten sich für die mutmaßlichen orientalischen Brüder und Schwestern im Geiste ein."
Diese Bevorzugung führt aber noch lange nicht dazu, dass die Christ_innen aus dem Irak menschenwürdig behandelt werden, wie auch ein Artikel der taz berlin zeigt.
1 Kommentar in: islamophobie ... comment ... link
Vor und nach 1975
urmila, 12:59h
Erst seit 1975 bekommen die Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet sind, automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. In meinem Artikel Ausgrenzung und Zugehörigkeit habe ich die Bedeutung dieser Regelung für indisch-markierte Menschen in Deutschland diskutiert. Jetzt berichtet tagesschau.de über die Folgen für Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die im Ausland leben und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.
Nachtrag 07.05.08: Es gibt wohl auch noch die Regelung vor oder nach 1953. Die taz berichtet über die Enkelin einer aus Deutschland geflohenen Jüdin, die kein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, da ihre Großmutter vor 1953 einen nichtdeutschen Staatsbürger geheiratet hat.
Nachtrag 07.05.08: Es gibt wohl auch noch die Regelung vor oder nach 1953. Die taz berichtet über die Enkelin einer aus Deutschland geflohenen Jüdin, die kein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, da ihre Großmutter vor 1953 einen nichtdeutschen Staatsbürger geheiratet hat.
0 Kommentare in: staatsbuergerschaft ... comment ... link
... older stories