Montag, 14. April 2008
Offensichtlicher Rassismus
Ich dachte immer, dass ein Antidiskriminierungsgesetz (selbst in der Form des AGGs) durchaus symbolische Wirkung haben könnte. Ich dachte aber nicht, dass irgendjemand so blöd sein kann, seine rassistische, sexistische, etc. Überzeugung so offen und belegbar zu äußern, dass das AGG auch angewendet werden kann/muss.

In Osnabrück ist das jetzt passiert wie die taz berichtet. Einer Afro-Deutschen (siehe auch Interview mit Natascha Kelly) wurde die Wohnung gekündigt mit folgender Begründung:

"Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind."

Das sind gleich mehrere unzulässige Diskriminierungen. Der Vermieter muss sich entweder sehr sicher gefühlt haben, dass er das so formuliert hat, oder er verfügt nicht über ausreichende intellektuelle Fähigkeiten die Konsequenzen seines Handelns abzuschätzen. Die meisten anderen Vermieter hätten sich wohl eine 'korrektere' Begründung ausgedacht.

Bei den Online-Kommentaren der taz versuchen einige mal wieder die Opfer-Täter-Umkehr. Einer bezweifelt die Glaubwürdigkeit der Nachricht, weil die betroffene Afro-Deutsche auch Aktivistin ist. Werden AktivistInnen nicht diskriminiert?

Nachtrag 15.04.08: Die taz berichtet auch von einer Klage einer Frau wegen Diskriminierung auf der Basis von Geschlecht.

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