Donnerstag, 17. April 2008
Vor und nach 1975
Erst seit 1975 bekommen die Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet sind, automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. In meinem Artikel Ausgrenzung und Zugehörigkeit habe ich die Bedeutung dieser Regelung für indisch-markierte Menschen in Deutschland diskutiert. Jetzt berichtet tagesschau.de über die Folgen für Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die im Ausland leben und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

Nachtrag 07.05.08: Es gibt wohl auch noch die Regelung vor oder nach 1953. Die taz berichtet über die Enkelin einer aus Deutschland geflohenen Jüdin, die kein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, da ihre Großmutter vor 1953 einen nichtdeutschen Staatsbürger geheiratet hat.

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