Dienstag, 5. Februar 2008
Vorbilder
Die Stadt Bernstadt hat ihre Mittelschule nach dem Erfinder von 'Hitlers Wunderwaffe' Klaus Riedel benannt.

Die taz berichtet: "Dafür sei der Landkreis zuständig. Und der identifiziere sich nun mal stark mit Klaus Riedel." und führt weiter aus:

"Weyer, der an der Technischen Universität Dortmund forscht, hat sich intensiv mit den Raketenbauern aus der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt. "Klaus Riedel hat zum innersten Führungszirkel in Peenemünde gehört", sagt er. In der dortigen Heeresversuchanstalt wurde die V2 entwickelt. "Er wusste, unter welchen Umständen die Raketen gebaut wurden, und ihm war völlig klar, dass es sich nicht um Weltraumraketen handelte." Eine Schule nach Riedel zu benennen hält Weyer demnach für "unverantwortlich". "Hätte er nach 1945 noch gelebt, hätte man ihn vor ein Kriegsgericht stellen müssen", sagt der Wissenschaftler."

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Vom Angeklagten zum Zeugen zum Angeklagten
Im Dezember 2003 wird Peter Kwasi Gyimah im Abschiebegewahrsam verletzt. Die taz berichtet, was als nächstes geschah:

"Der erste Schritt der Wahrheitssuche war eine Strafanzeige gegen Gyimah: Er habe sich gegen eine Polizeimaßnahme gewehrt. Die Anzeige wurde zurückgezogen. Gyimah selbst erstattete nicht Anzeige gegen die Beamten, da er davon ausging, man würde ihm nicht glauben."

Dann aber beschuldigte ein Mitarbeiter des Abschiebegewahrsams einen anderen, Gyimah geschlagen zu haben. Gyimah wurde als Zeuge geladen und erkannte unter den ZuhörInnen denjenigen, der ihn geschlagen haben soll. Gegen diesen läuft ein Verfahren, das nun ausgesetzt wird, denn Gyimahs Anwältin hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Nicht nur wurde Gyimah die Prozesskostenhilfe verweigert, auch seine Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt und der Richter sprach ihn mit "Angeklager" an.

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Probleme abschieben
Diese Überschrift wiederholt sich immer wieder, aber mir fällt keine treffendere ein.

Die taz berichtet über einen jungen Berliner, der für mehrere Straftaten verurteilt wurde und nun in die Türkei abgeschoben werden soll. Mit der verbindet den jungen Mann außer seiner Staatsbürgerschaft wenig. In Berlin fühlt er sich zu hause, dort wurde er straffällig. Dort wurde er aber auch in einem Status des Anderen gehalten:

"Mit 13 kam Serdar in ein Jugendheim, das war der Bruch in seiner Biografie. Es folgten Diebstähle, ständiger Ärger mit den Lehrern, irgendwann der erste Joint. Mit sechzehn muss er eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, denn vorher war sein Status über die Eltern gedeckt. Seine Betreuer versäumen es, seine Papiere einzureichen. Deswegen bekommt er nur noch befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Mal für ein Jahr, mal für wenige Wochen."

Auch eine Freundin von mir versäumte es, an ihrem 16. Geburtstag ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dadurch war sie ein paar Wochen oder Monate 'illegal' in Deutschland und so verlor sie zum Beispiel ihren Anspruch auf vereinfachte Einbürgerung. - Praktisch so ein Gesetz.

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Menschen mit AusländerInnenstatus in der DDR
Vor zwei Wochen hatten die Berliner Grünen zu einer Podiumsdiskussion zu 'Ausländern in der DDR' eingeladen. Für mich war das sehr interessant, da ich als 'West-Deutsche' doch sehr wenig über die DDR-Realität mit Polit-EmigrantInnen, VertragsarbeiterInnen, Studierenden, Armeeangehörigen, etc. wusste. Einiges war der BRD recht ähnlich, anderes doch sehr anders.

Die taz hat jetzt einen Bericht über die Veranstaltung veröffentlicht. Allerdings erinnere ich einige Aussagen doch anders als die Autorin Marina Mai. (Und ganz sicher war Thuy Nonnemann keine Vertragsarbeiterin in der DDR. Sie lebte in West-Berlin und hat sich nach der Wende um die vietnamesichen VertragsarbeiterInnen im Osten gekümmert.)

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Die Grenzen der Freizügigkeit
Die EU-Freizügigkeit gilt nicht nur für Staatsangehörige der neuen EU-Länder nicht. Auch Menschen aus den privilegierten Staaten dürfen sich nicht niederlassen, wo sie wollen, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Die taz berichtet von einer in Berlin lebenden Künstlerin (französischer Staatsangehörigkeit):

" ... hatte das Amt der EU-Bürgerin mit Abschiebung gedroht. Sollte Artru das Land nicht freiwillig verlassen, werde man ihre "Ausreise in Ihrem Herkunftsstaat Frankreich veranlassen". Deutschland schiebt eine EU-Bürgerin nach Frankreich ab ... Die 43-jährige Künstlerin ist zu arm für Deutschland. Sie muss gehen, weil sie weniger als 600 Euro im Monat verdient."

Wenn sie sich besser mit der Rechtslage ausgekannt hätte und sich um alle Formalia gekümmert hätte, wäre ihr die Ausweisung wohl erspart worden, wie die taz berichtet:

"Hätte sie rechtzeitig eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt, wäre sie auf der sicheren Seite gewesen. Stattdessen meldete sie vor längeren Frankreichaufenthalten ganz ordentlich ihren Wohnsitz ab - ohne zu ahnen, dass dies ihre Chancen noch verschlechterte. Denn nur nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts bekommen EU-BürgerInnen automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht - und Anspruch auf Sozialleistungen. "Man muss sich gut informieren, um in den richtigen Status zu rutschen", sagt die Anwältin, die ihrer Mandantin nun hilft, sich von Frankreich aus auf einen zweiten Anlauf in Deutschland vorzubereiten. Als amtlich gemeldete Künstlerin kann sie nach erneuter Einreise einen zweiten Antrag auf Freizügigkeit stellen."

Aber wer kennt sich mit den Details des Rechtes so aus?

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