Dienstag, 5. Februar 2008
Probleme abschieben
Diese Überschrift wiederholt sich immer wieder, aber mir fällt keine treffendere ein.

Die taz berichtet über einen jungen Berliner, der für mehrere Straftaten verurteilt wurde und nun in die Türkei abgeschoben werden soll. Mit der verbindet den jungen Mann außer seiner Staatsbürgerschaft wenig. In Berlin fühlt er sich zu hause, dort wurde er straffällig. Dort wurde er aber auch in einem Status des Anderen gehalten:

"Mit 13 kam Serdar in ein Jugendheim, das war der Bruch in seiner Biografie. Es folgten Diebstähle, ständiger Ärger mit den Lehrern, irgendwann der erste Joint. Mit sechzehn muss er eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, denn vorher war sein Status über die Eltern gedeckt. Seine Betreuer versäumen es, seine Papiere einzureichen. Deswegen bekommt er nur noch befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Mal für ein Jahr, mal für wenige Wochen."

Auch eine Freundin von mir versäumte es, an ihrem 16. Geburtstag ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dadurch war sie ein paar Wochen oder Monate 'illegal' in Deutschland und so verlor sie zum Beispiel ihren Anspruch auf vereinfachte Einbürgerung. - Praktisch so ein Gesetz.

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