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Freitag, 26. Mai 2006
Heimat
urmila, 22:36h
"Gehen Sie doch in Ihre Heimat und bewerben Sie sich von dort für einen Studienplatz in Deutschland", hat man ihr gesagt. "Meine Heimat ist hier", hat sie geantwortet. Sie wissen schon, was wir meinen", kam zurück.
Erzählt Adela der taz. Die Zuweisung einer 'Heimat' ausserhalb Deutschlands ist eine alltägliche Erfahrung von 'Anderen Deutschen'. Für Adela ist sie mehr als nur eine weitere Ausgrenzungserfahrung. Für sie ist sie bedrohlich, denn Adela ist in Deutschland nur geduldet und kann jederzeit abgeschoben werden.
Der Hinweis, sich aus der 'Heimat' zu bewerben, ist absurd: Aber wer würde ihr garantieren, dass sie ein Visum für Deutschland bekäme? "Das mache ich auf keinen Fall", meint Adela. Lieber kämpft sie, damit man ihr hier eine Chance gibt.
Erzählt Adela der taz. Die Zuweisung einer 'Heimat' ausserhalb Deutschlands ist eine alltägliche Erfahrung von 'Anderen Deutschen'. Für Adela ist sie mehr als nur eine weitere Ausgrenzungserfahrung. Für sie ist sie bedrohlich, denn Adela ist in Deutschland nur geduldet und kann jederzeit abgeschoben werden.
Der Hinweis, sich aus der 'Heimat' zu bewerben, ist absurd: Aber wer würde ihr garantieren, dass sie ein Visum für Deutschland bekäme? "Das mache ich auf keinen Fall", meint Adela. Lieber kämpft sie, damit man ihr hier eine Chance gibt.
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Unwürdige Deutsche
urmila, 22:24h
Die taz berichtet: "... bundesweit zwischen 2002 und 2004 insgesamt 84 Einbürgerungen wegen Täuschungen rückgängig gemacht wurden."
Einer der Ausgebürgerten klagte dagegen und verlor: "Die Pforzheimer Behörden hielten dem entgegen, der Schutz vor Ausbürgerung gelte nur für die "redlich erworbene" Staatsbürgerschaft. Dem schloss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht an. Verboten sei der Entzug der Staatsangehörigkeit nur, wenn der Staat vermeintlich unwürdige Deutsche aus dem Staatsverbund aussortieren wolle."
Das Grundgesetz schützt also davor, als 'unwürdig' aussortiert zu werden. Dann müsste es doch eigentlich die Ausbürgerungen verbieten. Denn offensichtlich gibt es hier eine Einteilung in 'würdige' und 'unwürdige' Deutsche. 'Würdig' sind jene, die per Geburt 'Deutsche' sind, sie können nicht ausgebürgert werden, egal welche Straftaten sie begehen. Jene, die eingebürgert wurden, aber sind verdächtig und damit schnell 'undwürdig', die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten:
"Meist täuschten die Eingebürgerten dabei über die eigene Identität oder über Verwandtschaftsverhältnisse. Andere Ausländer hatten Strafverfahren verschwiegen oder die Tätigkeit bei extremistischen Gruppen."
In dem verhandelten Fall, hatte der Eingebürgerte ein Arbeitsverhältnis vorgetäuscht. Aber warum musste er das überhaupt? Warum kann 'Deutscher' nur werden, wer eine Arbeit hat?
Der Kultur- und Sozialanthropologe Werner Schiffauer berichtet darüber, dass Menschen ausgebürgert werden, weil sie mit der Mili Görüs verbunden waren und dies bei der Einbürgerung nicht als verfassungsfeindliche Tätigkeit angegen haben. Die Mili Görüs wird zwar vom Verfassungsschutz überwacht, dass macht sie aber nach deutschem Gesetz noch lange nicht zur verfassungsfeindlichen Organisation. Pauschal zu unterstellen, dass Menschen, die mit ihr zu tun haben, verfassungsfeindlich sind, ist rechtsstaatlich eigentlich nicht haltbar. Aber so werden Ausbürgerungen begründet.
Es scheint sich also, bei der Ausbürgerungspraxis um eine Einteilung in 'würdige' und 'unwürdige' Deutsche zu handeln. Die Einführung von Einbürgerungstests wird dies noch verschärfen. Eingebürgerte sind dann immer nur 'Deutsche auf Widerruf'.
Einer der Ausgebürgerten klagte dagegen und verlor: "Die Pforzheimer Behörden hielten dem entgegen, der Schutz vor Ausbürgerung gelte nur für die "redlich erworbene" Staatsbürgerschaft. Dem schloss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht an. Verboten sei der Entzug der Staatsangehörigkeit nur, wenn der Staat vermeintlich unwürdige Deutsche aus dem Staatsverbund aussortieren wolle."
Das Grundgesetz schützt also davor, als 'unwürdig' aussortiert zu werden. Dann müsste es doch eigentlich die Ausbürgerungen verbieten. Denn offensichtlich gibt es hier eine Einteilung in 'würdige' und 'unwürdige' Deutsche. 'Würdig' sind jene, die per Geburt 'Deutsche' sind, sie können nicht ausgebürgert werden, egal welche Straftaten sie begehen. Jene, die eingebürgert wurden, aber sind verdächtig und damit schnell 'undwürdig', die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten:
"Meist täuschten die Eingebürgerten dabei über die eigene Identität oder über Verwandtschaftsverhältnisse. Andere Ausländer hatten Strafverfahren verschwiegen oder die Tätigkeit bei extremistischen Gruppen."
In dem verhandelten Fall, hatte der Eingebürgerte ein Arbeitsverhältnis vorgetäuscht. Aber warum musste er das überhaupt? Warum kann 'Deutscher' nur werden, wer eine Arbeit hat?
Der Kultur- und Sozialanthropologe Werner Schiffauer berichtet darüber, dass Menschen ausgebürgert werden, weil sie mit der Mili Görüs verbunden waren und dies bei der Einbürgerung nicht als verfassungsfeindliche Tätigkeit angegen haben. Die Mili Görüs wird zwar vom Verfassungsschutz überwacht, dass macht sie aber nach deutschem Gesetz noch lange nicht zur verfassungsfeindlichen Organisation. Pauschal zu unterstellen, dass Menschen, die mit ihr zu tun haben, verfassungsfeindlich sind, ist rechtsstaatlich eigentlich nicht haltbar. Aber so werden Ausbürgerungen begründet.
Es scheint sich also, bei der Ausbürgerungspraxis um eine Einteilung in 'würdige' und 'unwürdige' Deutsche zu handeln. Die Einführung von Einbürgerungstests wird dies noch verschärfen. Eingebürgerte sind dann immer nur 'Deutsche auf Widerruf'.
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