Mittwoch, 21. März 2007
Asyl in Deutschland
ist maximal ein Gnadenrecht, aber kein Schutz von Menschenrechten.

Kaum einer AsylbewerberIn wird tatsächlich Asyl gewährt. Zu sehr ist das Asylrecht ausgehöhlt worden. Aber auch jene, deren Asylgründe anerkannt werden, können sich nicht sicher sein. Der Staat kann das Asyl widerrufen, wenn sich die politische Lage im Herkunftsland ändert. So wurden vielen IrakerInnen nach dem Sturz von Sadam Hussein das Asyl entzogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das jetzt für rechtmäßig erklärt

Nachtrag 23.03.07: Und auch gegen Abschiebungen in Bürgerkriegsgebiete hat der Menschenrechtsausschuss des Bundestages nichts einzuwenden.

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Überraschend
In einer belgischen Stadt haben sich im Januar mehrere Paare geweigert, von einem 'schwarzen' Standesbeamten getraut zu werden. Jetzt berichtet die taz über ein symbolische Massenhochzeit.

"Persönlich kann der aus Ruanda stammende Flame die Zurückweisung durch die Heiratskandidaten als eine unter vielen verbuchen. Hänseleien und Demütigungen ist einer gewohnt, der seine Kindheit als schwarzer Junge in Flandern verbracht hat. Auch seine beiden Kinder bringen manchmal hässliche Spottlieder und Geschichten aus der Schule mit. "Aber wo in Europa ist das denn anders?", fragt er. "Bei Ihnen in Deutschland vielleicht?" Überrascht hat ihn allerdings die große Solidarität."

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Defensive
Die islamophoben Anfeindungen in Australien scheinen immer schlimmer zu werden und führen zu immer defensivereren Reaktionen von Muslimen.

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