Mittwoch, 21. März 2007
Asyl in Deutschland
ist maximal ein Gnadenrecht, aber kein Schutz von Menschenrechten.

Kaum einer AsylbewerberIn wird tatsächlich Asyl gewährt. Zu sehr ist das Asylrecht ausgehöhlt worden. Aber auch jene, deren Asylgründe anerkannt werden, können sich nicht sicher sein. Der Staat kann das Asyl widerrufen, wenn sich die politische Lage im Herkunftsland ändert. So wurden vielen IrakerInnen nach dem Sturz von Sadam Hussein das Asyl entzogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das jetzt für rechtmäßig erklärt

Nachtrag 23.03.07: Und auch gegen Abschiebungen in Bürgerkriegsgebiete hat der Menschenrechtsausschuss des Bundestages nichts einzuwenden.

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