Donnerstag, 22. März 2007
Rassistische Richterin
Eine Frau wird von ihrem Ehemann schwer misshandelt. Sie trennt sich von ihm. Er droht ihr weiter. Sie möchte sich sofort scheiden lassen, noch vor Ende des Trennungsjahres. Das ist möglich, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Die Frau beantragt dies bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Frankfurt/Main. Der Antrag wird laut taz mit einem Schreiben der zuständigen Richterin vom 12.01.07 abgelehnt:

"Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"

Ein klarer Fall von Rassismus in seiner islamophoben Ausprägung: Die Antragstellerin wird aufgrund einer zugeschriebenen Herkunft außerhalb Deutschlands als anders definiert, unabhängig davon dass sie in Deutschland geboren wurde, aufgewachsen ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Der konstruierten Anderen wird ein fremder Kulturkreis zugeschrieben. Und diesem wird die Misshandlung von Frauen als normal unterstellt. Zudem wird ihr mit der Wahl eines im Auslands aufgewachsenen Ehemanns die Schuld an der eigenen Misshandlung zugewiesen. (Das die gleiche Logik umgekehrt nicht für die unmarkierten 'weißen' Deutschen gilt macht katunia deutlich.)

Diese Argumentation folgt klar der folgenden rassistischen Logik (verbunden mit Sexismus): Es gibt verschiedene klar von einander abgrenzbare Kulturen, in die frau hineingeboren wird und aus der sie auch nicht raus kann. Die anderen Kulturen sind im Vergleich mit der eigenen minderwertig. Der andere Mann ist gewalttätig und irrational, die andere Frau ist ein Opfer und muss sich unterordnen.

Meist folgt auf diese Logik dann noch, dass 'wir' (sprich die Guten) die andere Frau von dem anderen Mann retten müssen (nicht wegen der Frau sondern weil wir damit das Andere noch besser als Böse darstellen können). Auf diesen Schritt hat die Richterin verzichtet (und er wird jetzt von der öffentlichen Diskussion übernommen, wie zum Beispiel annabexis beschreibt).

Die Antragstellerin aber wollte sich nicht mit der rassistischen Ablehnung zufrieden geben und stellte einen Antrag auf Befangenheit. So unter Druck gesetzt, versuchte die Richterin nun ihren Rassismus mit einem Bezug auf den Koran zu verdecken. Die taz schreibt:

"Sie verwies auf den Koran, nannte die Sure 4, Vers 34, wonach der Mann das Recht habe, die Frau zu züchtigen. Nach dem Koran sei "die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden, das heißt im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann, dass das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt." Auch diese Dinge könnten "lediglich den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz begründen, nicht aber die unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 BGB""

Hier pauschalisiert die Richterin noch einmal von keiner Kenntnis getrübt darüber, was für muslimische Männer so normal ist. Sie führt also ihren islamophoben Rassismus weiter, dockt aber damit offenbar an die öffentliche Meinung an.

Fast alle publizierten Reaktionen auf den Fall beziehen sich darauf, dass die Richterin den Koran als Grundlage für ihre Entscheidung genommen hat und damit der Klägerin den Schutz der deutschen Gesetze nimmt (so auch in der taz hier, hier und hier).

Aber darum geht es doch gar nicht. Die Richterin hat nicht "solche Angst davor, als Rassisten zu gelten, dass sie dann nicht mal mehr eingreifen wollen, wenn Grundrechte verletzt werden" wie die Rechtsanwältin in der taz vermutet. Ganz im Gegenteil, die Richterin will ein Grundrecht verwehren, weil sie meint das die Geanderte kein Recht darauf hat. Das ist Rassismus in reinster Form.

Nachtrag 27.03.07: Heide Platen schaut in der taz mal genauer hin, inwieweit auf muslimische TäterInnen besonders eingegangen wird vor deutschen Gerichten. Ihr Fazit: ihm Großen und Ganzen nicht, in Einzelfällen schon.

Sie zeigt auch, dass es noch mehr rassitische RichterInnen gibt, die aufgrund der unterstellten Andersartigkeit Grundrechte entziehen:

"Während die Empörung über die vermeintliche Islamisierung bundesdeutscher Behörden überbordet, finden sich auch eine Fülle von Beispielen, dass der Rückgriff auf kulturelle Besonderheiten manchem Beamten auch ganz zupass kommt -ohne öffentlichen Aufschrei. So verweigerte in Wuppertal das Standesamt einer volljährigen Frau, Tochter marokkanischer Eltern, ohne schriftliche Einwilligung des Vaters die Erlaubnis, einen Deutschen zu heiraten. Das sei in ihrem Kulturkreis schließlich üblich."

Währenddessen beteiligt sich der Spiegel weiter an islamophober Hetze.

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