Samstag, 9. August 2008
Nationalisierte Kriminalität
Seit dem ich in der Schweiz bin habe ich verschiedene Zeitungen gelesen: regelmäßig die NZZ, mal den Tagesanzeiger oder eine der kostenlosen Zeitungen. In allen gibt es immer wieder Berichte über gefasste StraftäterInnen. Es scheint mir als ob diese immer in nationalen Kategorien beschrieben werden: Albaner, Italiener, Schweizer. Zum Teil gibt es Aussagen über die Sprache oder über den Aufenthaltstitel. Vermutlich erfolgt die nationale Zuschreibung über Staatsbürgerschaft und die meisten MigrantInnen hier sind wahrscheinlich nicht eingebürgert, da das recht schwer in der Schweiz ist. Ich frage mich allerdings, wie eingebürgerte 'AusländerInnen' kategorisiert werden: als SchweizerInnen oder doch als z.B. AlbanerInnen? Und wieso ist diese Kategorisierung überhaupt nötig?

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Ja, und wenn Angehoerige der Mehrheitsgesellschaft kriminell werden, dann ist der Taeter lediglich "ein Mann" (oder Frau) und die Nationalitaet wird nicht genannt. Ist wohl ueberall so.

In der Schweiz ist uebrigens doppelte Staatsbuergerschaft moeglich und sie scheint auch recht verbreitet zu sein. Wie werden wohl Doppelbuergler in den Statistiken gezaehlt?

In Norwegen existiert folgendes Muster: Ist die Person eine erfolgreiche Sportlerin, beschreiben sie die Medien als "Norwegerin". Erwischt man dieselbe Person in einer Schlaegerei, ist sie eine "Somalierin" etc

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Das interessante war, dass ich einmal tatsächlich gelesen habe, dass ein 'Schweizer' der Täter war. Die Spezifizierung hat mich viel mehr gewundert als das Bennen von 'AusländerInnen'.

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Heute ein Beispiel
in der NZZ für die Bezeichnung für eine natio-ethno-kulturelle (Mehrfach-)Zugehörigen, deren Staatsbürgerschaft nicht mit der Fremdzuschreibung zusammenpasst: "die türkischstämmige deutsche Staatsangehörige"

In dem etwas anderem Artikel der Printausgabe hies es: "türkischstämmige Deutsche".

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