... newer stories
Dienstag, 13. Mai 2014
Aufenthalt nach Studium (zur Ausweisung von Simran Sodhi)
urmila, 21:12h
Nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet § 16 Absatz 4 gilt:
"(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung."
Die Universität Frankfur/Main führt in einem rechtlichen Leitfaden für ausländische Studierende aus, unter welchen Umständen nach diesen 18 Monaten ein Aufenthalt in Deutschland möglich ist. Dies geht mit der Blauen Karte EU, § 19a AufenthG. Dafür muss ein konkreter Arbeitsplatz mit ausreichendem Gehalt nachgewiesen werden:
"Das Mindesteinkommen beträgt Zwei Drittel der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (für 2012 West: 5.600 Euro, Ost: 4.800 Euro), derzeit sind also 3.733 Euro in den westlichen Bundesländern und 3.200 Euro in den östlichen Bundesländern als Einkommensschwelle vorgesehen (§ 41a BeschV)."
Weiter für die Uni Frankfurt aus, dass es noch eine Möglichkeit nach § 18 AufenthG (Sonstige Beschäftigung) gibt:
"Für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis in einem (an der Hochschule) erlernten Beruf bedarf es der Zustimmung der Arbeitsagentur (§ 39 AufenthG). Sie wird ohne die Prüfung des Vorrangs sonstiger Arbeitskräfte erteilt (§ 27 Nr. 3 BeschV), allerdings darf weiter geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen (in sbesondere das Gehalt) den branchen- und ortsüblichen Standards entsprechen."
Das sind ganz eindeutig ausschliessende Regelungen, die verhindern sollen, dass ausländische Studierende nach ihrem Studium in Deutschland bleiben. Erwünscht sind nur jene, die ein hohes Einstiegsgehalt bekommen. Etwas das für Absolvent_innen von vielen gesellschafts- oder geisteswissenschaftlichen Studien illusorisch ist (ganz unabhängig von der Staatsbürger_innenschaft). Was aber selten skandalisiert wird.
Gerade aber hat es ein Einzelfall in die Medien geschafft. Das Zentrum für Demokratie Treptow-Köpenick hat öffentlich gemacht, dass die in Treptow-Köpenick angestellte Integrationslotsin Simran Sodhi keine Aufenthatls- und Arbeitsgenehmigung bekommt, da ihre Stelle als Integrationslotsin zu schlecht bezahlt wird (darüber berichtet haben unter anderem RBB, taz und Spiegel Online).
Ich bin mir sicher, dass die Integrationslots_innen zu schlecht bezahlt werden. Das ist ein Skandal und sollte geändert werden. Das betrifft aber nicht nur Simran Sodhi, sondern alle, die unter dem Programm angestellt werden. Es ist sicher kein Grund, warum Sodhi der Aufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden soll. Immerhin hat sie eine Stelle gefunden und bekommen, die ihre Qualifikationen (aus)nutzt.
Jetzt versuchen verschiedene Inititiativen (unter anderem eine Petition) die Ausländerbehörde umzustimmen. Denn diese hat natürlich einen Ermessensspielraum und könnte argumentieren, dass es im öffentlichen Interesse ist, dass Sodhi in Deutschland bleibt. All die Inititiativen betonen daher, dass Sodhi eine wichtige Arbeit für die Integration in Deutschland macht und deswegen ihr Verbleib in Deutschland von öffentlichem Interesse ist.
Das ist eine strategisch sinnvolle Argumentation. Sie verbleibt aber leider im Einzelfall und kritisiert nicht grundsätzlich die ausgrenzende Gesetzeslage.
Vom Institut für europäische Ethnologie, an dem Sodhi studiert hat, wird immerhin darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindesteinkommen für Absolvent_innen dieses Faches zu hoch angesetzt ist.
Die Forderung muss aber noch weitergehen: Aufenthaltsrecht ohne nachgewiesenen Arbeitsplatz und Mindesteinkommen!
Nachtrag: Aufgrund des großen öffentlichen Protests hat der Innensenator Henkel angkündigt, dass die Ausländerbehörde den Fall nochmal prüfen soll. Für Simran Sodhi ist das eine gute Nachricht. Henkels Pochen auf die rechtliche Lage bleibt aber ein schlechtes Zeichen.
Nachtrag 22.05.14: Im Tagesspiegel berichtet heute Mohamed Amjahid, dass auch ein Volontariatsgehalt nicht ausreichend für einen Aufenthalt ist. Durch Hartnäckigkeit hat er immerhin 18 Monate Aufenthalt bekommen, aber das reicht auch nicht für das gesamte Volontariat.
"(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung."
Die Universität Frankfur/Main führt in einem rechtlichen Leitfaden für ausländische Studierende aus, unter welchen Umständen nach diesen 18 Monaten ein Aufenthalt in Deutschland möglich ist. Dies geht mit der Blauen Karte EU, § 19a AufenthG. Dafür muss ein konkreter Arbeitsplatz mit ausreichendem Gehalt nachgewiesen werden:
"Das Mindesteinkommen beträgt Zwei Drittel der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (für 2012 West: 5.600 Euro, Ost: 4.800 Euro), derzeit sind also 3.733 Euro in den westlichen Bundesländern und 3.200 Euro in den östlichen Bundesländern als Einkommensschwelle vorgesehen (§ 41a BeschV)."
Weiter für die Uni Frankfurt aus, dass es noch eine Möglichkeit nach § 18 AufenthG (Sonstige Beschäftigung) gibt:
"Für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis in einem (an der Hochschule) erlernten Beruf bedarf es der Zustimmung der Arbeitsagentur (§ 39 AufenthG). Sie wird ohne die Prüfung des Vorrangs sonstiger Arbeitskräfte erteilt (§ 27 Nr. 3 BeschV), allerdings darf weiter geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen (in sbesondere das Gehalt) den branchen- und ortsüblichen Standards entsprechen."
Das sind ganz eindeutig ausschliessende Regelungen, die verhindern sollen, dass ausländische Studierende nach ihrem Studium in Deutschland bleiben. Erwünscht sind nur jene, die ein hohes Einstiegsgehalt bekommen. Etwas das für Absolvent_innen von vielen gesellschafts- oder geisteswissenschaftlichen Studien illusorisch ist (ganz unabhängig von der Staatsbürger_innenschaft). Was aber selten skandalisiert wird.
Gerade aber hat es ein Einzelfall in die Medien geschafft. Das Zentrum für Demokratie Treptow-Köpenick hat öffentlich gemacht, dass die in Treptow-Köpenick angestellte Integrationslotsin Simran Sodhi keine Aufenthatls- und Arbeitsgenehmigung bekommt, da ihre Stelle als Integrationslotsin zu schlecht bezahlt wird (darüber berichtet haben unter anderem RBB, taz und Spiegel Online).
Ich bin mir sicher, dass die Integrationslots_innen zu schlecht bezahlt werden. Das ist ein Skandal und sollte geändert werden. Das betrifft aber nicht nur Simran Sodhi, sondern alle, die unter dem Programm angestellt werden. Es ist sicher kein Grund, warum Sodhi der Aufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden soll. Immerhin hat sie eine Stelle gefunden und bekommen, die ihre Qualifikationen (aus)nutzt.
Jetzt versuchen verschiedene Inititiativen (unter anderem eine Petition) die Ausländerbehörde umzustimmen. Denn diese hat natürlich einen Ermessensspielraum und könnte argumentieren, dass es im öffentlichen Interesse ist, dass Sodhi in Deutschland bleibt. All die Inititiativen betonen daher, dass Sodhi eine wichtige Arbeit für die Integration in Deutschland macht und deswegen ihr Verbleib in Deutschland von öffentlichem Interesse ist.
Das ist eine strategisch sinnvolle Argumentation. Sie verbleibt aber leider im Einzelfall und kritisiert nicht grundsätzlich die ausgrenzende Gesetzeslage.
Vom Institut für europäische Ethnologie, an dem Sodhi studiert hat, wird immerhin darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindesteinkommen für Absolvent_innen dieses Faches zu hoch angesetzt ist.
Die Forderung muss aber noch weitergehen: Aufenthaltsrecht ohne nachgewiesenen Arbeitsplatz und Mindesteinkommen!
Nachtrag: Aufgrund des großen öffentlichen Protests hat der Innensenator Henkel angkündigt, dass die Ausländerbehörde den Fall nochmal prüfen soll. Für Simran Sodhi ist das eine gute Nachricht. Henkels Pochen auf die rechtliche Lage bleibt aber ein schlechtes Zeichen.
Nachtrag 22.05.14: Im Tagesspiegel berichtet heute Mohamed Amjahid, dass auch ein Volontariatsgehalt nicht ausreichend für einen Aufenthalt ist. Durch Hartnäckigkeit hat er immerhin 18 Monate Aufenthalt bekommen, aber das reicht auch nicht für das gesamte Volontariat.
0 Kommentare in: abschieben ... comment ... link
Sonntag, 4. Mai 2014
Antiziganismus ist normal
urmila, 13:37h
Antiziganismus ist keine Verfolgung sondern normal. Oder aber: Wir sind auch antiziganistisch, also behaltet die mal selber. So ähnlich muss die Bundesregierung argumentieren, wenn sie die sicheren Herkunfsstaaten auf Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina erklärt (die taz berichtete). Die taz zitiert auch die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Menschenrechtssituation für Roma sei in diesen Staaten verheerend, sagte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmar-Otto."
Und im taz-Kommentar fasst Christian Jakob treffend zusammen:
"Wenn Deutschland diese Länder jetzt per Gesetz als sicher für Roma einstuft, dann ist die Botschaft : Behandelt die Roma ruhig weiter wie Dreck – uns ist das egal."
"Die Menschenrechtssituation für Roma sei in diesen Staaten verheerend, sagte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmar-Otto."
Und im taz-Kommentar fasst Christian Jakob treffend zusammen:
"Wenn Deutschland diese Länder jetzt per Gesetz als sicher für Roma einstuft, dann ist die Botschaft : Behandelt die Roma ruhig weiter wie Dreck – uns ist das egal."
0 Kommentare in: antiziganismus ... comment ... link
Mal wieder ein deutscher Verstoss gegen EU-Recht
urmila, 13:28h
"Mit der Deutschkenntnispflicht für nachziehende Ehegatten aus der Türkei verstößt Deutschland gegen EU-Recht, sagt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof und setzt ein Signal"
fasst die taz den Schlussantrag des Generalanwalt am EuGH Paolo Mengazozzi.
"Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Während der Mann seit 1998 in Deutschland lebt und inzwischen als Geschäftsführer einer Berliner GmbH arbeitet, blieb die Frau in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag auf Ehegattennachzug, der aber abgelehnt wurde, weil sie Analphabetin ist."
Das wirkt doch wie ein klarer Fall von Zwangsheirat, die auf diesem Weg verhindert werden kann.
fasst die taz den Schlussantrag des Generalanwalt am EuGH Paolo Mengazozzi.
"Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Während der Mann seit 1998 in Deutschland lebt und inzwischen als Geschäftsführer einer Berliner GmbH arbeitet, blieb die Frau in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag auf Ehegattennachzug, der aber abgelehnt wurde, weil sie Analphabetin ist."
Das wirkt doch wie ein klarer Fall von Zwangsheirat, die auf diesem Weg verhindert werden kann.
0 Kommentare in: abschieben ... comment ... link
Sonntag, 27. April 2014
Nazis blockieren
urmila, 00:58h

Die Nazis wollten heute durch Kreuzberg ziehen. Diverse Blockaden, zum Beispiel hier in der Heinrich-Heine-Strasse haben den Abmarsch lange verzögert. Und schliesslich dazu geführt, dass die Nazi zurückgegangen sind. Die Blockierenden sind daraufhin in die Brückenstrasse.

0 Kommentare in: engagiert ... comment ... link
Freitag, 25. April 2014
Niemand zuständig
urmila, 01:37h
Vor ein paar Wochen hatte ich mich postiv beeindruckt von der neue Bundesbeauftragten für Migration usw. Aydan Özoğuz gezeigt. Die Lektüre der heutigen taz berlin schränkt diesen positiven Eindruck schon wieder ein:
Aktivistische Flüchtlinge versuchen wohl schon seit einiger Zeit, ein Gespräch mit der Beauftragten zu bekommen. Das macht auch Sinn, da ihre Forderungen (Abschaffungen der Residenzpflicht, Abschaffen von Lagern, keine Abschiebungen, etc.) Bundespolitik betreffen. Özoğuz scheint aber für die Flüchtlinge nicht zu sprechen. Der taz berlin sagte sie:
"In einer Stellungnahme teilte diese der taz mit, dass sie nur mittelbar von dem Gesprächswunsch erfahren habe und sich auch nicht zuständig fühle. Die Berliner Flüchtlinge seien Sache von Bezirk und Land."
Das ist arg schwach.
Aktivistische Flüchtlinge versuchen wohl schon seit einiger Zeit, ein Gespräch mit der Beauftragten zu bekommen. Das macht auch Sinn, da ihre Forderungen (Abschaffungen der Residenzpflicht, Abschaffen von Lagern, keine Abschiebungen, etc.) Bundespolitik betreffen. Özoğuz scheint aber für die Flüchtlinge nicht zu sprechen. Der taz berlin sagte sie:
"In einer Stellungnahme teilte diese der taz mit, dass sie nur mittelbar von dem Gesprächswunsch erfahren habe und sich auch nicht zuständig fühle. Die Berliner Flüchtlinge seien Sache von Bezirk und Land."
Das ist arg schwach.
0 Kommentare in: asylprotest ... comment ... link
Mittwoch, 23. April 2014
Eingeschränkte medizinische Hilfe
urmila, 23:20h
Nicht alle in Deutschland haben Zugang zum Gesundheitssystem. Menschen im Asylverfahren bekommen nur akut notwendige Behandlung. Menschen ohne Aufenthaltsstaus riskieren bei Ärzt_innenbesuchen erfasst und dann abgeschoben zu werden (siehe Flüchtlingsrat Berlin). Und selbst in akuten lebensbedrohlichen Situationen können Menschen im Asylverfahren / ohne festen Aufenthalt / ohne Versicherung nicht darauf vertrauen, medizinische Hilfe zu bekommen. Mitarbeitende des Aufnahmelagers Zirndorf wurden laut taz verurteilt, weil sie für ein lebensgefährlich erkranktens Kind keinen Notarzt riefen. Mit Glück überlebte das Kind. Ein Säugling in Hannover überlebte hingegen nicht, wie der NDR und taz berichteten. Die Mutter sagte aus, dass sie im Krankenhaus angewiesen wurde, dass sie erst eine Bescheinigung ihrer Ärztin brauche, bevor das Kind behandelt werden kann.
Die Würde des Menschen ist offensichtlich nicht bei allen unantastbar.
Die Würde des Menschen ist offensichtlich nicht bei allen unantastbar.
0 Kommentare in: abschieben ... comment ... link
Sonntag, 20. April 2014
Indische Secondos
urmila, 01:32h
Der Züricher Soziologe Rohit Jain hat dem Tagesanzeiger ein Interview über indische Secondos gegeben und schliesst mit:
"Ehrlich gesagt: Ich mache mir schon Sorgen um die Schweiz, ihre Modernität und vor allem um ihre Demokratie. Denn es ist auch meine Schweiz, mein Zuhause."
"Ehrlich gesagt: Ich mache mir schon Sorgen um die Schweiz, ihre Modernität und vor allem um ihre Demokratie. Denn es ist auch meine Schweiz, mein Zuhause."
0 Kommentare in: andere deutsche ... comment ... link
Mittwoch, 16. April 2014
Anerkennung von Transgender als drittes Geschlecht
urmila, 01:58h
durch das Höchste Gerichts Indien heute. Mehr dazu auf suedasien.info:
Nachdem im Dezember der indische Supreme Court Homosexualität rekriminalisiert hat , hat das gleiche Gericht jetzt Transgender als Drittes Geschlecht anerkannt . Meine Facebook-Nachrichtenseite quoll heute von Freudenausdrücken queer aktivistischer Freund_innen über und so gehe ich davon aus, dass dies ein Meilenstein für die Anerkennung von nicht-heteronormativer Lebensweisen ist.
In einer Email, die ich bekam, wurden die wesentlichen Punkte des Urteils wie folgt zusammengefasst:
" 1. Recognition of third gender.
2. Recognition of people who identify in the opposite sex based on self-identification. Includes female identifying as male and male identifying as female.
3. Non-recognition of gender identity amounts to discrimination under Arts 14, 15 and 16.
4. Discrimination on the ground of sexual orientation and gender identity amounts to discrimination on the ground of sex under Art 15.
5. No SRS required for recogntition of gender identity.
6. Persons gender identity based on their choice is protected under the constitution.
7. A series of directions have been given to the Centre and States based on the above.
Das gesamt Urteil habe ich leider nicht freizugänglich im Internet gefunden, sondern nur auf einer Facebook-Seite und kann es so nicht verlinken. Der Blog kafila zitiert aber zumindest das Urteil. Transgender müssen als drittes Geschlecht anerkannt werden (wenn sie dies wünschen, soweit ich es verstanden habe), zudem muss gegen die Diskriminierung von Transgender vorgegangen werden."
In Absatz 55 des Urteils heißt es
" Discrimination on the ground of sexual orientation or gender identity, therefore, impairs equality before law and equal protection of law and violates Article 14 of the Constitution of India."
Einen solchen Schutz der Rechte jeder einzelnen Person hat Ponni Arasu beim Urteil zu Section 377 vermisst. Es hängt wohl sehr von den jeweiligen Richter_innen ab, wie sie das Recht auslegen. Mit der Argumentation dürfteauch die Section 377 nicht haltbar sein. Soviel ich weiss, gibt es aber keine Möglichkeit mehr, sie vor Gericht zu verhandeln.
Initiiert wurde der Rechtsstreit, wenn ich das richtig verstanden habe, insbesondere von Hijras . Diese werden im Urteil auch immer wieder explizit benannt (und in den internationalen Medien vorallem beachtet). Es geht aber auch um Transgender allgemein und auch explizit um Female-to-Male:
" 46. Social exclusion and discrimination on the ground of gender stating that one does not conform to the binary gender (male/female) does prevail in India. Discussion on gender identity
including self-identification of gender of male/female or as transgender mostly focuses on those persons who are assigned male sex at birth, whether one talks of Hijra transgender, woman or male or male to female transgender persons, while concern voiced by those who are identified as female to male trans-sexual persons often not properly addressed. Female to male unlike Hijra/transgender persons are not quite visible in public unlike Hijra/transgender persons. Many of them, however, do experience
violence and discrimination because of their sexual orientation or gender identity."
Das ist ein wichtiger Aspekt, weil er die Vielfalt von trans*-Identitäten anerkennt und auch auf Ausblendungen in der Diskussion verweist.
Die Richter_innen begründen ihr Urteil auch damit, dass dies in einer Demokratie notwendig sei:
" If democracy is based on the recognition of the individuality and
dignity of man, as a fortiori we have to recognize the right of a human being to choose his sex/gender identity which is integral his/her personality and is one of the most basic aspect of selfdetermination dignity and freedom. In fact, there is a growing recognition that the true measure of development of a nation is not economic growth; it is human dignity."
Soweit eine Collage von Aspekten aus dem Urteil, die mir heute an verschiedenen virtuellen Orten begegnet sind. Ich gehe davon aus, dass es in der nächsten Zeit auch systematischere und kenntnisreichere Berichte geben wird, zum Beispiel auf dem Blog kafila .
Nachtrag 16.04.14: Auf dem Blog kafila gibt es jetzt eine ausführliche Bewertung des Urteils von Siddharth Narrain. Lesenswert!
"There are two central questions that the court addresses. The first is the recognition of a third gender category for hijras or equivalent cultural identities in order to facilitate legal rights. The second is that transgender persons, for the purposes of the law, should be able to identify in the gender of their choice, which could be male, female or a third gender category. In the operative part of the judgment, the court the Court held that hijras and eunuchs be treated as a “third gender” to safeguard their fundamental rights. The Court also held that and transgender persons have the right to decide their self identified gender."
Nachdem im Dezember der indische Supreme Court Homosexualität rekriminalisiert hat , hat das gleiche Gericht jetzt Transgender als Drittes Geschlecht anerkannt . Meine Facebook-Nachrichtenseite quoll heute von Freudenausdrücken queer aktivistischer Freund_innen über und so gehe ich davon aus, dass dies ein Meilenstein für die Anerkennung von nicht-heteronormativer Lebensweisen ist.
In einer Email, die ich bekam, wurden die wesentlichen Punkte des Urteils wie folgt zusammengefasst:
" 1. Recognition of third gender.
2. Recognition of people who identify in the opposite sex based on self-identification. Includes female identifying as male and male identifying as female.
3. Non-recognition of gender identity amounts to discrimination under Arts 14, 15 and 16.
4. Discrimination on the ground of sexual orientation and gender identity amounts to discrimination on the ground of sex under Art 15.
5. No SRS required for recogntition of gender identity.
6. Persons gender identity based on their choice is protected under the constitution.
7. A series of directions have been given to the Centre and States based on the above.
Das gesamt Urteil habe ich leider nicht freizugänglich im Internet gefunden, sondern nur auf einer Facebook-Seite und kann es so nicht verlinken. Der Blog kafila zitiert aber zumindest das Urteil. Transgender müssen als drittes Geschlecht anerkannt werden (wenn sie dies wünschen, soweit ich es verstanden habe), zudem muss gegen die Diskriminierung von Transgender vorgegangen werden."
In Absatz 55 des Urteils heißt es
" Discrimination on the ground of sexual orientation or gender identity, therefore, impairs equality before law and equal protection of law and violates Article 14 of the Constitution of India."
Einen solchen Schutz der Rechte jeder einzelnen Person hat Ponni Arasu beim Urteil zu Section 377 vermisst. Es hängt wohl sehr von den jeweiligen Richter_innen ab, wie sie das Recht auslegen. Mit der Argumentation dürfteauch die Section 377 nicht haltbar sein. Soviel ich weiss, gibt es aber keine Möglichkeit mehr, sie vor Gericht zu verhandeln.
Initiiert wurde der Rechtsstreit, wenn ich das richtig verstanden habe, insbesondere von Hijras . Diese werden im Urteil auch immer wieder explizit benannt (und in den internationalen Medien vorallem beachtet). Es geht aber auch um Transgender allgemein und auch explizit um Female-to-Male:
" 46. Social exclusion and discrimination on the ground of gender stating that one does not conform to the binary gender (male/female) does prevail in India. Discussion on gender identity
including self-identification of gender of male/female or as transgender mostly focuses on those persons who are assigned male sex at birth, whether one talks of Hijra transgender, woman or male or male to female transgender persons, while concern voiced by those who are identified as female to male trans-sexual persons often not properly addressed. Female to male unlike Hijra/transgender persons are not quite visible in public unlike Hijra/transgender persons. Many of them, however, do experience
violence and discrimination because of their sexual orientation or gender identity."
Das ist ein wichtiger Aspekt, weil er die Vielfalt von trans*-Identitäten anerkennt und auch auf Ausblendungen in der Diskussion verweist.
Die Richter_innen begründen ihr Urteil auch damit, dass dies in einer Demokratie notwendig sei:
" If democracy is based on the recognition of the individuality and
dignity of man, as a fortiori we have to recognize the right of a human being to choose his sex/gender identity which is integral his/her personality and is one of the most basic aspect of selfdetermination dignity and freedom. In fact, there is a growing recognition that the true measure of development of a nation is not economic growth; it is human dignity."
Soweit eine Collage von Aspekten aus dem Urteil, die mir heute an verschiedenen virtuellen Orten begegnet sind. Ich gehe davon aus, dass es in der nächsten Zeit auch systematischere und kenntnisreichere Berichte geben wird, zum Beispiel auf dem Blog kafila .
Nachtrag 16.04.14: Auf dem Blog kafila gibt es jetzt eine ausführliche Bewertung des Urteils von Siddharth Narrain. Lesenswert!
"There are two central questions that the court addresses. The first is the recognition of a third gender category for hijras or equivalent cultural identities in order to facilitate legal rights. The second is that transgender persons, for the purposes of the law, should be able to identify in the gender of their choice, which could be male, female or a third gender category. In the operative part of the judgment, the court the Court held that hijras and eunuchs be treated as a “third gender” to safeguard their fundamental rights. The Court also held that and transgender persons have the right to decide their self identified gender."
0 Kommentare in: heteronormativ ... comment ... link
... older stories