Dienstag, 8. Mai 2007
Rassismus in der SPD
Die taz berlin zitiert aus einem Thesenpapier von zwei Berliner SPD-Abgeordneten:

"Zuwanderung muss die Probleme unserer Gesellschaft verringern und darf sie nicht erhöhen."

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Mit Blick auf die Entstehung von Parallelgesellschaften konstatieren Hilse und Hillenberg: "Familienzusammenführung muss nicht ausschließlich in Deutschland stattfinden." Als fiktives Beispiel führen sie einen türkischen jungen Mann an, der in zweiter Generation hier lebt, die deutsche Sprache aber nicht beherrscht und weder Schulabschluss noch Arbeit nachweisen kann. Falls dieser "für ein 14-jähriges Mädchen den Nachzug beantragt, weil er sie in Deutschland heiraten möchte, sollte diesem Ansinnen nicht nachgegeben werden".

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Die beiden SPD-Parlamentarier fordern zudem, Zuwanderer sollten sich dem "europäischen Wertekanon verpflichtet fühlen". Hingegen schwächten Menschen die hiesige Gesellschaft, "die nach Deutschland kommen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen, sich dem kulturellen Wertesystem kritisch bis ablehnend gegenüber verhalten und dieses offen oder unterschwellig demonstrieren. Diesen Menschen, egal woher sie kommen, ist die Zuwanderung zu verwehren."


Den beiden Politikern sollten die rassistischen Aeusserungen verwehrt werden.

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nach meinem rechtsverständnis
ist letztere aussage nicht nur rassistisch sondern auch verfassungsfeindlich, wenn ich nicht irre. ich muss mich (als deutsche - und das ist wohl hier der knackende unterschied zu den sog. zuwanderern) zu gar keinen kulturellen werten bekennen und kann dies sowohl offen als auch unterschwellig demonstrieren, solange ich nicht gegen die verfassung/geltendes recht verstosse. (GG Art2 (1) und GG Art4 (1) und GG Art5 (1) Satz 1 ...)

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