Sonntag, 26. Oktober 2008
Ausbürgerungen
sollen jetzt gesetzlich geregelt werden wie die taz berichtet hat:

"Eigentlich heißt es im Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.""

Nachtrag 23.07.11: Die taz berichtet, dass Ausbürgerungen nun als zwangsläufig angesehen werden:

"Nach der Verurteilung von S. zu einer langjährigen Haftstrafe habe die Ausländerbehörde keine andere Entscheidung als die Rücknahme seiner Einbürgerung treffen können."

Die Lehren aus der Geschichte (Ausbürgerungen durch das nationalsozialistische Deutschland) werden damit nicht mehr gezogen. Menschen, die mal ausländische Staatsbürger_innen waren, bekommen eine härtere Bestrafung als geborene Staatsbürger_innen.

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Donnerstag, 17. Juli 2008
Loyalitätskonlfikte
Und wieder ein lesenswertes Das Schlagloch in der taz von Hilal Sezgin. Diesmal zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft.

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Donnerstag, 10. Juli 2008
Mehr zum Einbürgerungstest
Aus gegeben Anlass ein paar Klarstellungen:
  • es ist im Interesse eines demokratischen Staates, dass ein möglichst großer Teil der Bevölkerung die vollen Rechte als BürgerInnen dieses Staates hat und damit sollte der demokratische Staat ein Interesse an möglichst vielen Einbürgerungen haben
  • die Frage nach Einbürgerung ergibt sich nach einem längeren Aufenthalt im Land, wenn bereits ein sicherer Aufenthaltsstatus erreicht wurde, es geht dabei nicht darum zu klären, wer ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben sollte oder nicht
  • Staatsbürgerschaft ist in der Regel nicht an Wissen geknüpft, es gibt keinen Grund, warum neue StaatsbürgerInnen über ein Wissen verfügen müssen, das von geborene StaatsbürgerInnen nicht verlangt wird
  • eine restriktive Regelung von Einbürgerungen wirkt abschreckend und vermindert die Bereitschaft, sich einbürgern zu lassen
  • für Menschen, die sich mehreren natio-etnno-kulturellen Kontexten zugehörig fühlen, ist es schwierig, sich für nur eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden
  • da es im Interesse des demokratischen Staates ist, dass möglichst die ganze Bevölkerung volle BürgerInnenrechte hat, muss der Staat die Hürden für Einbürgerungen abbauen und Einbürgerungen möglichst attraktiv und einfach machen
Der Fragenkatalog zum Einbürgerungstest fragt nicht Wissen über Deutschland ab. Er ist viel mehr eine interessante Konstruktion dessen, was die FragenkatalogerstellerInnen und ihre AuftraggeberInnen für deutsch halten wollen: Meinungsfreiheit, Relgionsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, etc. Und was sie lieber verschweigen: z.B. den Holocaust. Er zeugt zudem von einem recht seltsamen Wissenschaftsverständnis, da er suggeriert, dass es auf Fragen eindeutige Antworten gibt und diese auch einfach formulierbar sind. Und er ist natürlich parteilich: So ist es z.B. absurd zu meinen, dass die europäische und deutsche Kultur nur vom Christentum geprägt seien. Auch die Betonung des Grundrechts auf Asyl ist fragwürdig, da es doch de facto weitgehend abgeschafft wurde.

Natürlich lassen sich die Antworten für einen solchen Test lernen. Insofern muss der Test kein Hindernis für eine Einbürgerung sein. Auch ich als kritische Wissenschaftlerin kann versuchen, mir zu merken, welche Antwort als die Richtige konstruiert wird. Das Testergebnis sagt dann aber nur was über meine unkritische Lernfähigkeit aus. Und ein Hindernis für Einbürgerungen ist der Test auf jeden Fall, denn er zeigt einmal mehr, dass Einbürgerungen nicht erwünscht sind. Das motiviert nicht gerade.

Mehr dazu hier.

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Freitag, 20. Juni 2008
Einbürgerungstest
Nach dem baden-württembergischen Muslimtest und der Vorlage für den hessischen Wissen & Werte-Test gibt es jetzt einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest. Es wurde auch schon diskutiert, ob die Fragen nicht zu schwierig sind (ein Berliner Uniinstitut hat sie entwickelt) und von den meisten deutschen StaatsbürgerInnen auch nicht beantwortet werden können.

Aber das ist für mich nicht das zentrale Problem. Das klare Signal, dass Einbürgerung kein Recht sondern ein zu begründende Ausnahme ist, ist das zentrale Problem. Damit wird den nicht-deutschen StaatsbürgerInnen mal wieder gezeigt, dass sie nicht als gleichwertig angesehen werden. Und ein großer Teil der Bevölkerung Deutschlands wird weiter von fundamentalen Staatsbürgerrechten ausgeschlossen. Zutiefst undemokratisch.

Nachtrag 20.06.08: Wie die taz berichtet, ist die Integrationsministerin beleidigt, weil sie für ihre Unterstützung des Einbürgerungstests kritisiert wurde. Auf dieser Basis könne sie nicht diskutieren.

Nachtrag 28.07.11:Die taz berichtet, dass die neue baden-württembergische Innenministerin den "Gesprächsleitfaden" abschaffen wird.

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Donnerstag, 17. April 2008
Eingebürgerte keine Deutschen
Die taz berichtet über Forderungen, in der Kriminalitätsstatistik Untergruppen von 'Deutschen' aufzunehmen. Jene mit Migrationshintergrund sollen von den echten (?) Deutschen getrennt werden:

"Der Bund Deutscher Kriminalbeamten fordert schon länger eine Änderung der Statistik. Die Ausweisung des Migrationshintergrunds diskriminiere Eingebürgerte nicht. "Eigentlich kriminalisiert die Statistik die Deutschen", sagte Rolf Jaeger, Vizechef der Organisiation vor zwei Jahren der Welt, weil auch "eingedeutschte Türken, Afrikaner, Asiaten" als "deutsche Straftäter" erfasst werden."

Gut, dass der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamten da festgehalten hat, dass seiner (und seiner Organisations ?) Meinung nach nur Blutsdeutsche echte Deutsche sind und die in unserem Land ganz furchtbar diskriminiert werden.

Ich halte es aber eher mit Christian Raths Kommentar in der taz:

"Aber statt die Eingebürgerten nun in eine statistische Parallelgesellschaft abzudrängen, wäre es sinnvoller, die Aufteilung zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ganz aufzugeben, da sie eh obsolet geworden ist. Diese Unterscheidung hatte schon immer etwas Stigmatisierendes ..."

Nachtrag 04.01.09: Die CSU hat die Forderung aus der Mottenkiste geholt wie die Offline-taz berichtet.

Nachtrag 15.01.09: Und die Berliner Polizei stellt in einer Pressemeldung die Definitionsprobleme dar:

"Die seit 01.10.2008 erprobte Erfassung des Migrationshintergrundes bei allen Tatverdächtigen wird durch die Neuregelung für 2009 abgelöst, weil Angaben zum Migrationshintergrund bei erwachsenen Tatverdächti¬gen ohne freiwillige Angaben der Betroffenen nur schwer zu erheben sind. Der Definition entsprechende Auskünfte sind beim Erwachsenen aus den amtlichen Unterlagen der Meldebehörden nicht mehr abrufbar. Das bedeutet, dass Analysen, die auf diesen Daten beruhen, nur mit Vorbehalt nutzbar sind. Da die Polizei ihre Auswertungen auf möglichst verlässliche und unstrittige Daten stützen will, wird das Meldeverfahren „Migrationshintergrund“ auf den Kernbereich unseres Erkenntnisinteresses, nämlich der Gewaltkriminalität junger Tatverdächtiger, beschränkt."

Warum sie meinen, dass sie bei jugendlichen Tatverdächtigen den Migrationshintergrund überprüfen können, bleibt unklar.

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Vor und nach 1975
Erst seit 1975 bekommen die Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet sind, automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. In meinem Artikel Ausgrenzung und Zugehörigkeit habe ich die Bedeutung dieser Regelung für indisch-markierte Menschen in Deutschland diskutiert. Jetzt berichtet tagesschau.de über die Folgen für Kinder deutscher Staatsbürgerinnen, die im Ausland leben und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

Nachtrag 07.05.08: Es gibt wohl auch noch die Regelung vor oder nach 1953. Die taz berichtet über die Enkelin einer aus Deutschland geflohenen Jüdin, die kein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, da ihre Großmutter vor 1953 einen nichtdeutschen Staatsbürger geheiratet hat.

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Dienstag, 1. April 2008
Aprilscherz
Der taz-Artikel hört sich nach einem Aprilscherz an, ist aber wohl eher eine Beschreibung deutschen Behördenalltags:

Ende Februar hat sich das Kosovo für unabhängig erklärt und Deutschland hat den neuen Staat anerkannt. Deutsche Ausländerbehörden aber ignorieren das. Sie verlangen weiterhin, dass sich KosovarInnen bei der serbischen Botschaft Papiere besorgen bzw. die Ausbürgerung aus der serbischen Staatsbürgerschaft nachweisen, um eingebürgert zu werden.

Eine Ausnahme ist die Ausländerbehörde München. Sie hat mitbekommen, dass es nun ein unabhängiges Kosovo gibt. Daher ruhen nun alle Einbürgerungsanträge von KosovarInnen auf unbestimmte Zeit. Denn solange es noch keine kosovarische Botschaft gibt, kann die Ausbürgerung der Einbürgerungswilligen nicht nachgewiesen werden. Und auf diesen Nachweis besteht die Münchner Behörde, obwohl sie durchaus pragmatischer vorgehen könnte (wie z.B. die Schleswig-Holsteiner).

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Sonntag, 30. März 2008
Einbürgerung
Der Gesprächskreis Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine neue Broschüre herausgegeben:

Einbürgerung
Rahmenbedingungen, Motive und Perspektiven des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit

Ein Gutachten von Dietrich Thränhardt
Download als pdf

Thränhardt zeigt schön die Unterschiede in der administrativen Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen in den verschiedenen Bundesländern auf. Zudem vergleicht er das "deutsche Einbürgerungsdefizit" mit anderen Ländern und spricht sich für die Tolerierung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aus.

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Mittwoch, 20. Februar 2008
Ausbürgerung nur zeitnah
Manchmal funktioniert der Rechtsstaat auch für 'AusländerInnen' noch etwas. Die taz berichtet:

"... das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag geurteilt hatte, dass eingebürgerten ehemaligen Ausländern der deutsche Pass trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht einfach wieder abgenommen werden darf. Mehr als acht Jahre seien nicht mehr "zeitnah", hieß es zur Begründung."

Und ob es sich überhaupt um arglistige Täuschung handelt ist auch umstritten.

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Freitag, 4. Januar 2008
Staatsbürgerschaft abgeben
Gerade lässt Kochs rassistische Kampagne gegen "kriminelle Ausländer" die Erinnerungen an seine ebenso rassistische Kampagne gegen den "Doppelpass" wieder hochkommen. Derweil stehen die ersten Deutschen/AusländerInnen/Jugendlichen vor der Entscheidung, welche Staatsbürgerschaft sie mit Erreichen der Volljährigkeit abgeben. Die taz berichtet:

"Experten halten den Entscheidungszwang für unsinnig. Die Abschaffung des Optionsmodells, wie das Gesetz offiziell genannt wird, sei "nicht nur rechtspolitisch wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten", schreibt Astrid Wallrabenstein von der Universität Gießen in einem Gutachten für den Innenausschuss des Bundestags. Für sie ist es nicht akzeptabel, dass Kinder aus binationalen Ehen zwei Pässe haben können - in Deutschland geborene Kinder von Ausländern aber nicht. "Es darf nicht eine bestimmte Gruppe von Staatsangehörigen verpflichtet werden, ihre Hinwendung zum deutschen Staat durch eine Entscheidung bei Volljährigkeit zu bezeugen", so Wallrabenstein. Auch der Frankfurter Rechtswissenschaftler Rainer Hofmann vertrat bei einer Anhörung im Bundestag vor Weihnachten die Meinung, dass der Entscheidungszwang abgeschafft werden sollte - und in Deutschland geborene Kinder von Ausländern uneingeschränkt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Das jahrelange Ziel der deutschen Politik, Mehrstaatlichkeit so weit wie möglich zu verhindern, hält er für überholt. Zwei Pässe zu haben, sei ein "gesamteuropäischer Trend", schreibt Hofmann. Die doppelte Staatsangehörigkeit entspreche der Lage der Betroffenen, "die häufig starke emotionale, persönliche, rechtliche und soziale Bindungen an zwei Staaten haben"."

Mehr zu der ausgrenzenden Wirkung eines exklusiven Staatsbügerschaftsrechts hier.

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