Sonntag, 26. Oktober 2008
Ausbürgerungen
sollen jetzt gesetzlich geregelt werden wie die taz berichtet hat:

"Eigentlich heißt es im Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.""

Nachtrag 23.07.11: Die taz berichtet, dass Ausbürgerungen nun als zwangsläufig angesehen werden:

"Nach der Verurteilung von S. zu einer langjährigen Haftstrafe habe die Ausländerbehörde keine andere Entscheidung als die Rücknahme seiner Einbürgerung treffen können."

Die Lehren aus der Geschichte (Ausbürgerungen durch das nationalsozialistische Deutschland) werden damit nicht mehr gezogen. Menschen, die mal ausländische Staatsbürger_innen waren, bekommen eine härtere Bestrafung als geborene Staatsbürger_innen.

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