Mittwoch, 20. Februar 2008
Ausbürgerung nur zeitnah
Manchmal funktioniert der Rechtsstaat auch für 'AusländerInnen' noch etwas. Die taz berichtet:

"... das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag geurteilt hatte, dass eingebürgerten ehemaligen Ausländern der deutsche Pass trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht einfach wieder abgenommen werden darf. Mehr als acht Jahre seien nicht mehr "zeitnah", hieß es zur Begründung."

Und ob es sich überhaupt um arglistige Täuschung handelt ist auch umstritten.

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