Donnerstag, 12. Januar 2012
Geht doch hin, wo ihr herkommt
Die taz berichtet, dass vier Syrer_innen aus Syrien nach Ungarn geflohen sind. Die beiden Männer aus der Gruppe wollten so laut taz ihrer Einziehung zum Militär entgehen. Sie stellten einen Asylantrag in Ungarn und flüchteten weiter nach Deutschland, als ihnen klar wurde, dass Ungarn ihren Antrag ablehnen würde. Aber auch in Deutschland werden sie wohl keinen Schutz bekommen. Nach den Dublin-II-Richtlinien ist Ungarn für sie zuständig und so will Deutschland sie dahin abschieben (nach Syrien würde Deutschland zur Zeit nicht direkt abschieben, aber über den Umweg Ungarn scheint es ok). Laut taz geht der Sprecher des deutschen Innenminsteriums davon aus, dass Ungarn das Flüchtlingsrecht wahre.

Schön, wie unsere Regierung die arabischen Rebellionen immer wieder nicht unterstützt. Die arabischen Diktatoren werden wohl noch gebraucht.

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Montag, 2. Januar 2012
17jährigen in Wohnungslosigkeit abgeschoben
Die taz berichtet, dass Deutschland im Rahmen des Dublin II-Verfahrens Minderjährige in andere EU-Staaten abschiebt, ohne dass geklärt ist, dass diese versorgt sind - und so gegen eine EU-Richtlinie verstösst. Im konkreten Fall geht es umd ie wiederholte Abschiebung eines 17jährigen Afghanen nach Italien, wo er keine Unterkunft bekommt.

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Dienstag, 20. Dezember 2011
Verleumdung
Die taz berichtet, dass ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Erlangen gegen sieben Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen Klage erhoben hat, eil sie ihm: ""Tricks" und "Ermessensentscheidungen am äußersten rechten Rand" vorgeworfen." haben. Der Staatsschutz ermittelt. Die Menschenrechtsorganisationen stehen zu ihren Aussagen.

Die Anklage der Anklagenden erinnert an den Fall von Sabine Schiffer, die auch angeklagt wurde, weil sie eine Rassismusreproduktion angesprochen hat.

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Mittwoch, 14. Dezember 2011
Rechtswidriger Umgang mit Asylbewerber_innen
Die taz berichtet, dass Asylbewerber_innen rechtswidrig per Videokonferenz angehört werden:

"Für die Bundesregierung haben sich die Asyl-Videoanhörungen jedoch bewährt. Sie hat im Herbst signalisiert, sie aus der Testphase in den Dauerbetrieb zu übernehmen. Der innenpolitischen Sprecherin der Linkspartei, Ulla Jelpke, liegt nun ein juristisches Gutachten vor, das sie beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben hat. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass es für solche Videoanhörungen eine neue gesetzliche Regelung bräuchte, sonst seien sie unzulässig. Eine interne Dienstanweisung allein reiche nicht aus. "

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Sonntag, 11. Dezember 2011
Asylbewerber_innenheime im Test
Der Sächsische Ausländerbeauftragte hat die Asylbewerber_innenheime in Sachsen überprüfen lasssen und präsentiert die Ergebnisse in einer Pressemiteilung. Die Forderungen in der Pressemitellung zur Verbesserung der Asylbewerber_innen hören sich recht gut an. Die Gesamteinschätzung des Tests (als pdf) ist verherrend:

"Insgesamt haben wir 2011 sechs Heime mit rot bewertet, 19 mit gelb und fünf mit grün. Dabei liegen alle grünen Heime in einer Stadt. Drei der rot bewerteten Heime sollen geschlossen werden."

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Samstag, 10. Dezember 2011
Gestaffelte Menschenrechte
Laut taz hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass türkische Staatsbürger_innen nicht (mehr) den gleichen Ausweisungsschutz wie EU-Bürger_innen haben:

"Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele."

Ich kann zwar verstehen, dass Christian Rath in seinem taz-Kommentar argumentiert, dass das Problem vorallem eines des deutschen Ausländerrechtes sei:

"Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen. "

Die EU-Regelungen würde ich aber aus der Kritik nicht so einfach ausnehmen. Eine exklusive Unionsbürgerschaft beruht auf der gleichen Ausschlusslogik wie das deutsche Ausländerrecht.

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Donnerstag, 8. Dezember 2011
Offener Rassismus im Parlament
Im niedersächsischen Parlament hat die Abgeordnete Filiz Polat die unmenschliche Abschiebepolitik des Landes kritisiert. Darauf rief die CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Pieper laut ndr.de "Am besten hätte man Sie abschieben sollen" und laut hna.de „Als nächstes schieben wir Sie ab.“. Später entschuldigte sie sich hna.de "für ihre „unbedachte und unangemessene Äußerung“. Diese tue ihr „aufrichtig leid“. Es ist also davon auszugehen, dass sie die eine oder andere Formulierung oder eine ähnliche von sich gegeben hat.

Die verbale Verweisung der deutschen Staatsbürgerin Filiz Polat aus Deutschland sowie die implizite Drohung, dass dies auch gemacht werden könnte, ist klar rassistisch und weit mehr als unbedacht und unagemessen. Dafür kann es in einem deutschen Parlament keine Entschuldigung geben. Wenn es Pieper aufrichtig leid tuen würde, sich rassistisch geäußert zu haben (und nicht nur weil es für ihr Ansehen schlecht ist, sondern weil sie wirklich nicht rassistisch sein will), dann müsste sie drastischere Konsequenzen ziehen (und sich mit ihrem eigenen Rassismus auseinandersetzen).

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Dienstag, 6. Dezember 2011
Unterschiede in der Abschiebepolitik
In Österreich lebt laut taz der USamerikanische Neonazi David Duke unbehelligt, obwohl er ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum hat. Die taz schreibt dazu:

"Während man sonst in Österreich mit der Abschiebung von Ausländern, deren Papiere abgelaufen sind, nicht lange zögert, zeigen die Behörden im Fall von Duke erstaunliche Langmut. "

Diese Langmut gegenüber weißen Neonazis passt zu dem fehlenden Zögern den ungewollten 'Ausländer_innen'. Es ist definitiv auch zu kritisieren. Wobei aber die Frage ist, ob ein rassistisches Instrument wie die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung der richtige Weg ist, um gegen Rassismus vorzugehen.

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Samstag, 26. November 2011
Anderer Deutscher in Abschiebehaft
Die taz berlin berichtet über Amboka Kasukamaku, der als Kleinkind nach Deutschland kam und nun nach über 20 Jahren Duldung in den Kongo abgeschoben werden soll.

Nachtrag 29.11.11: Von Martin Schröter von der Initiative gegen Abschiebehaft hat die taz einen Leser_innenbrief zu den vielfältigen Facetten des Rassismus abgedruckt:

"Doppelbestrafungen, Lager, Abschiebungen - Rassismus hat viele Facetten. "

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Dienstag, 22. November 2011
Bessere Abschiebehaft?
Die taz berichtet von den Aktivitäten des Jesuiten Flüchtlingsdiensts zur Verbesserung der Abschiebehaft. Dabei argumentieren sie, weshalb Abschiebehäftlinge nicht im normalen Strafvollzug untergebracht werden sollten (worin ich ihnen zustimme) und dass eigene Unterkünfte besser wären:

""Wenn Abschiebehäftlinge ganz getrennt untergebracht werden, können ihre Lebensbedingungen eher an einen normalen Alltag angenähert werden", sagt Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst"

Da kann ich so gar nicht zustimmen. Wie sollen Menschen in Haft einen normalen Alltag haben können? Warum sollten Menschen überhaupt in Haft genommen werden, um sie abzuschieben?

Ich schliesse mich da lieber der Forderung der Initiative gegen Abschiebehaft an: Abschiebehaft abschaffen!

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