Samstag, 10. Dezember 2011
Gestaffelte Menschenrechte
Laut taz hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass türkische Staatsbürger_innen nicht (mehr) den gleichen Ausweisungsschutz wie EU-Bürger_innen haben:

"Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele."

Ich kann zwar verstehen, dass Christian Rath in seinem taz-Kommentar argumentiert, dass das Problem vorallem eines des deutschen Ausländerrechtes sei:

"Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen. "

Die EU-Regelungen würde ich aber aus der Kritik nicht so einfach ausnehmen. Eine exklusive Unionsbürgerschaft beruht auf der gleichen Ausschlusslogik wie das deutsche Ausländerrecht.

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