Donnerstag, 9. November 2006
Bei Flüchtlingen ist alles anders
Für sie gelten insbesondere keine universalen Menschenrechte wie z.B. die alltägliche Arbeit ini gegen abschiebehaft zeigt und katunia immer mal in ihrem Blog beschreibt.

Daher ist es auch nur konsequent, dass sie in den ersten drei Jahren kein Elterngeld bekommen sollen wie der Newsletter Migration und Bevölkerung berichtet:

"Auf Betreiben der Unions-Innenminister der Länder hat das Bundeskabinett Anfang Oktober beschlossen, dass Flüchtlinge mit humanitärem Bleiberecht erst dann Anspruch auf das Mindestelterngeld haben, wenn sie bereits 3 Jahre in Deutschland leben. Zuvor hatte es diese 3-Jahres-Frist nicht gegeben. Der Berliner Flüchtlingsrat hält die Regelung für verfassungswidrig, da das Bundesverfassungsgericht 2004 festgelegt hat, dass Ausländer mit humanitärem Bleiberecht, wie etwa Kriegsflüchtlinge, nicht anders behandelt werden dürfen als andere Ausländer mit befristetem Aufenthalt (Az.: 1 BvL 4/97 und 1 BvR 2515/95)."

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