Freitag, 28. Juni 2013
Gesetzeskonformer Rassismus
Die taz berichtet von einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte über racial profiling:

"Cremers Fazit: Nicht das falsche Handeln einzelner Beamter, sondern der Paragraf 22 Absatz 1 im Bundespolizeigesetz sei die wesentliche Grundlage für die rassistische Kontrolle."

Rassismus ist ein strukturelles Problem, eingeschrieben in Gesetze und Institutionen. Dort muss auch angesetzt werden, um Rassismus zu bekämpfen.

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