Freitag, 14. Juni 2013
Finanzamt schützt vor katholischer Kirche
Laut taz bietet der Staat Extra-Regelungen an, um Angestellte katholischer Institutionen vor Kündigung zu schützen:

"Diejenigen Homosexuellen, die bei der katholischen Kirche arbeiten, müssen nun also einen Extraantrag beim Finanzministerium stellen.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, dass die Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse durchaus möglich sei – auf einen gesonderten Antrag hin. „Das haben wir extra für solche Fälle eingerichtet“, so ein Sprecher.

Vor einem solchen Problem standen in der Vergangenheit nämlich auch schon Geschiedene, die neu heirateten. Auch dies missbilligt die katholische Kirche und sprach in solchen Fällen schon Kündigungen aus. Verpartnerte Homosexuelle beantragen nun weiterhin die Steuerklasse eins für Ledige. Bei der Berechnung der Einkommensteuer am Ende des Jahres werden sie dann wieder wie Verheiratete behandelt und profitieren dann auch vom Ehegattensplitting."


Warum geht der Staat nicht direkt gegen die ausgrenzenden Praxen der katholischen Institutionen vor (die ganz überwiegend mit staatlichen Geldern arbeiten)?

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