Samstag, 6. September 2008
Renitente Ausländer
müssen in der Schweiz in Beugehaft wie die NZZ berichtet.

Immerhin darf aber eine peruanische Staatsbürgerin mit ihrem Sohn, der die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, in der Schweiz bleiben, obwohl ihr Ehemann gestorben ist, bevor sie drei Jahre verheiratet waren. (Auch in der NZZ, aber da nicht online zu finden. - Urteil C-567/2006 vom 22.7.2008. Noch nicht rechtskräftig.)

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