Freitag, 15. Februar 2008
Illegalisierte kochen
urmila, 23:48h
In Paris bestreikt und besetzt die Küchenbelegschaft ein Edelrestaurant (die taz berichtet): Sie arbeiten zum Teil schon seit Jahren in dem Restaurant, zahlen Steuern und Sozialabgaben, haben aber keinen legalen Aufenthaltsstatus und damit auch keine soziale Absicherung in Frankreich.
Nachtrag 20.02.08: Wie die taz berichtet, konnten sich sieben der neun Küchenhilfen durch die Aktion Aufenthaltspapiere erkämpfen. Den zwei anderen droht die Ausweisung.
Der Aktion vorausgegangen war eine Verschärfung der Verfolgung von Illegalisierten:
"Im vergangenen Juli hat Minister Brice Hortefeux die Patrons verpflichtet, die Papiere ihrer ausländischen Beschäftigten zur Prüfung an die Polizei zu schicken. Andernfalls machen sie sich wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt strafbar. Eine Liste vom Januar 2008 verzeichnet 150 wenig qualifizierten Berufe, in denen es Arbeitskräftemangel gibt. In diesen Berufen können die Patrons Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Beschäftigten beantragen - vorausgesetzt, die Beschäftigten stammen aus den neuen EU-Mitgliedsländern in Osteuropa. Papierlose EinwandererInnen aus anderen Ländern haben nur bei hoher Qualifikationen Anrecht auf außerordentliche Aufenthaltsgenehmigungen. Seit der Veröffentlichung der Dekrete hat eine massive Entlassungwelle von afrikanischen und asiatischen SchwarzarbeiterInnen eingesetzt."
Nachtrag 20.02.08: Wie die taz berichtet, konnten sich sieben der neun Küchenhilfen durch die Aktion Aufenthaltspapiere erkämpfen. Den zwei anderen droht die Ausweisung.
Der Aktion vorausgegangen war eine Verschärfung der Verfolgung von Illegalisierten:
"Im vergangenen Juli hat Minister Brice Hortefeux die Patrons verpflichtet, die Papiere ihrer ausländischen Beschäftigten zur Prüfung an die Polizei zu schicken. Andernfalls machen sie sich wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt strafbar. Eine Liste vom Januar 2008 verzeichnet 150 wenig qualifizierten Berufe, in denen es Arbeitskräftemangel gibt. In diesen Berufen können die Patrons Aufenthaltsgenehmigungen für ihre Beschäftigten beantragen - vorausgesetzt, die Beschäftigten stammen aus den neuen EU-Mitgliedsländern in Osteuropa. Papierlose EinwandererInnen aus anderen Ländern haben nur bei hoher Qualifikationen Anrecht auf außerordentliche Aufenthaltsgenehmigungen. Seit der Veröffentlichung der Dekrete hat eine massive Entlassungwelle von afrikanischen und asiatischen SchwarzarbeiterInnen eingesetzt."
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