Dienstag, 5. Februar 2008
Vom Angeklagten zum Zeugen zum Angeklagten
Im Dezember 2003 wird Peter Kwasi Gyimah im Abschiebegewahrsam verletzt. Die taz berichtet, was als nächstes geschah:

"Der erste Schritt der Wahrheitssuche war eine Strafanzeige gegen Gyimah: Er habe sich gegen eine Polizeimaßnahme gewehrt. Die Anzeige wurde zurückgezogen. Gyimah selbst erstattete nicht Anzeige gegen die Beamten, da er davon ausging, man würde ihm nicht glauben."

Dann aber beschuldigte ein Mitarbeiter des Abschiebegewahrsams einen anderen, Gyimah geschlagen zu haben. Gyimah wurde als Zeuge geladen und erkannte unter den ZuhörInnen denjenigen, der ihn geschlagen haben soll. Gegen diesen läuft ein Verfahren, das nun ausgesetzt wird, denn Gyimahs Anwältin hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Nicht nur wurde Gyimah die Prozesskostenhilfe verweigert, auch seine Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt und der Richter sprach ihn mit "Angeklager" an.

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