Montag, 6. Mai 2013
Podium in Jena: Anders in Deutschland
Am Donnerstag, den 23. Mai 2013 sitze ich mit auf einem Podium zum Thema "Anders in Deutschland" im Rahmen des Projektes BrandSchutz// Mentalitäten der Intoleranz (19:00 Uhr (s.t.), Ricarda-Huch-Haus). Ich werde ein paar Eindrücke aus dem Buch InderKinder vortragen.

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Montag, 6. Mai 2013
Vortrag Frankfurt/Oder: Intersektionalität
Im Rahmen der Ringvorlesung Gender Matters: Interventionen und Korrektive an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder halte ich am

Mittwoch, den 22. Mai 2013 von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Hauptgebäude der Viadrina, Raum 162

den Vortrag: Forschungsperspektive Intersektionalität

Nachdem ich unterschiedliche theoretische Verständnisse von Intersektionalität, interdependenter Kategorie und verflochtenen Machtverhältnissen vorgestellt habe, erkläre ich, was ich unter Intersektionaltität als Forschungsperspektive verstehe und gebe Beispiele aus meiner Forschung.

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Donnerstag, 2. Mai 2013
Publikation: Eine unmögliche Verbindung?
Der BER hat die Broschüre Develop-mental Turn. Neue Beiträge zu einer rassismuskritischen entwicklungspolitischen Bildungs- und Projektarbeit herausgegeben. Darin auch ein Artikel von Beate Flechtker, Alice Stein und mir:

Eine unmögliche Verbindung? Rassismuskritische Bildung und entwicklungspolitische Institutionen

"Immer mehr Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland zeigen Interesse an Ansätzen der Rassismuskritik, der postkolonialen Theorie und der kritischen Auseinandersetzung mit Weißsein. Ausschreibungen an potentielle Seminarleitungen werden entsprechend formuliert. Trainer_innen sollen besondere Sensibilitäten für und Qualifikationen zu den Themen mitbringen sowie ihre Seminarinhalte entsprechend gestalten. People of Color (PoC), Schwarze und Migrant_innen werden als Trainer_innen besonders angesprochen.

Unsere Erfahrungen als Trainer_innen in diesem Bereich zeigen aber, dass das Bekenntnis zu und Bemühen um rassismuskritische Bildungsarbeit nicht ausreicht, wenn in deren Umsetzung Rassismen reproduziert und die Auseinandersetzung mit den eigenen rassistischen Strukturen verweigert wird."

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Donnerstag, 2. Mai 2013
Einbürgerungsverunmöglichung
Die taz berichtet:

"2012 wurden in Österreich nur 7.107 Menschen eingebürgert. Vor zehn Jahren waren es noch über 45.000."

Das überhaupt noch Menschen eingebürgert werden, ist ein Wunder, wenn mensch sich die Regelungen anschaut:

"Statt zehn Jahre legalen Aufenthalts muss man künftig nur noch sechs Jahre nachweisen, wenn man sich um die Staatsbürgerschaft bewirbt. Voraussetzung ist, dass der Bewerber sechs Jahre erwerbstätig war und Steuern bezahlt hat, ohne dabei Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Deutschkenntnisse sind auf Abiturniveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen. Gefordert wird auch ein mindestens dreijähriges Engagement in einem Ehrenamt, etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr. Nicht gewürdigt wird ein Einsatz beim türkischen Kulturverein, obwohl Integrationsexperten darin eine gewollte Schikane sehen.

Als schikanös wird auch die Einkommensgrenze von 1.000 Euro monatlich betrachtet."

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Samstag, 27. April 2013
Barrieren
Die taz berichtet, dass einem Mitarbeiter des Zentrums für barrierefreies Studium an der Hochschule Lausitz in Senftenberg gekündigt wurde, weil er Misstände öffentlich gemacht hat. Mit dem Öffentlichmachen scheint er aber auch Erfolg gehabt zu haben:

" Karras musste sofort die Hochschule verlassen und erhielt auch noch Hausverbot. Begründung für die fristlose Kündigung: „Sie haben sich […] an die Öffentlichkeit gewandt und durch Behauptung falscher Tatsachen die Hochschule diskreditiert.“

Außerdem beseitigte die Hochschule Lausitz inzwischen die von Karras öffentlich kritisierten Missstände. Noch im November wurde die Stelle des Behindertenbeauftragten neu besetzt, das Immatrikulationsverbot für sehbehinderte Studenten im Studiengang Physiotherapie wurde aufgehoben und behinderte Studenten müssen nun nicht mehr extra eine Begutachtung vom Amtsarzt über sich ergehen lassen – die zudem auch noch mit hohen Kosten verbunden war."

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Mittwoch, 24. April 2013
LGBT
Da schreibt die taz:

"Neben den Hotels profitiert der Studie zufolge das gesamte Reiseziel von den zahlungsfreudigen sogenannten LGBT-Reisenden (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender)."

und merkt wahrscheinlich selbst nicht, dass sie da Blödsinn schreibt. LGBT wird immer wieder geschrieben, ohne es wirklich zu meinen. Für Trans*Personen gilt bestimmt nicht, dass sie besonders zahlungskräftig sind. TRIQ berichtet über eine Studie zu Benachteiligungen im Arbeitsleben:

"Internationale Studien belegen, dass Trans*Personen in allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere auch im Arbeitsleben, massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese reichen von Benachteiligung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei Karrierechancen über Ablehnung und Belästigungen bis hin zu Gewalt. Trans*Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit sowie Armut betroffen und arbeiten sehr oft unter ihren Qualifikationen. Sie berichten von transphoben Verhaltensweisen von Kolleg_innen und Vorgesetzten sowie struktureller Benachteiligung durch den institutionalisierten medizinischen und juristischen Umgang mit Transgeschlechtlichkeit."

Auch für die gesamte Kategorie der Lesben lässt sich in Frage stellen, dass diese besonders zahlungskräftig ist. Schliesslich erfahren Personen, die dieser Kategorie zugerechnet werden können, als Frauen Diskriminierungen im Arbeitsmarkt und verfügen daher häufig über weniger finanzielle Mittel als Cis-Männer.

Mit der Überschrift des Artikels trifft die taz daher auch eher den Kern der Aussage: "Schwule Touristen kurbeln Reiseindustrie an".

LGBT wird allzuoft als Synonym für schwul benutzt. Besser wäre es aber nur über Schwule zu schreiben, wenn diese nur (oder vorwiegend) gemeint sind.

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Dienstag, 23. April 2013
Ehegat_innennachzug und Sprachtests
Die taz berichtet, dass deutsche Behörden trotz eines anders lautenden Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts die Regelungen zu Sprachkenntnissen restriktiv auslegen. Laut taz sagt das Grundsatzurteil insbesondere in Bezug auf Nachzug zu Ehepartner_innen mit deutscher Staatsbürger_innenschaft:

"Ein zumutbarer Spracherwerb darf wegen des Schutzes von Ehe und Familie nicht länger als ein Jahr dauern. Zudem müsse die Jahresfrist nicht abgewartet werden, so das Gericht, wenn „Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist“ und auch sonst keine Alternativen bestehen "

Zumutbarkeit ist allerdings für deutsche Behörden ein dehnbarer Begriff wie die taz für einen konkreten Fall darstellt:

"„Ihre Frau hat die Möglichkeit, hier deutsch zu lernen, die auch zumutbar sind“, heißt es in dem Schreiben holprig, aber bestimmt: „Ihre Frau hätte die Möglichkeit, mit einem Verwandten für die Dauer des Sprachkurses nach Kabul zu ziehen, wie viele andere Antragsteller es auch machen.“"

Hintergrund ist wohl, dass es eine Anweisung gibt, restriktiv zu handeln:

"Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, ob sie die Auslandsvertretungen nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen habe, wollte sie eine entsprechende Weisung des Auswärtigen Amtes vom Dezember 2012 zunächst nicht herausrücken. Erst nach einigem Hin und Her gab sie sie heraus – aber lediglich als vertrauliche „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Botschaften angehalten werden, die Regelung weiterhin restriktiv auszulegen. "

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