Mittwoch, 14. Mai 2014
Uni Assist
Die taz berlin berichtete gestern, dass ein polnischer Studierender der Humboldt-Universität mit Unterstützung des HU-RefRats dagegen klagt, dass ausländische Studierende - anders als deutsche - für ihre Bewerbungen an deutschen Unis Gebühren zahlen müssen. Die Studierendenvertreter_innen fordern, dass die HU auf die kostenpflichte Prüfung der Bewerbungen durch Uni Assist zu verzichten. Die taz berlin zitiert einen HU-Sprecher, dass sie auf Uni Assist nicht verzichten können, aber:

"Trotzdem sei man einen Schritt in Richtung Gleichstellung gegangen, so Baron: Künftig werde nicht nach Pass entschieden, sondern nach der Herkunft des Zeugnisses. Das heißt, auch Bewerber aus Deutschland mit Zeugnissen aus dem Ausland müssen ihre Dokumente über Uni Assist einreichen."

Sehr verwirrend. Warum gibt es Prüfungsbedarf nach Staatsbürger_innenschaft? Prüfungsbedarf kann es, wenn überhaupt doch nur aufgrund von Abschlüssen, geben? Mussten für eine Bewerbung an der HU Bildungsinländer_innen mit ausländischer Staatsbürger_innenschaft bisher ihr deutches Abitur kostenpflichtig überprüfen lassen? Ein Blick auf die Uni Assist-Seite hilft auch nicht unbedingt weiter, um die Verwirrung zu klären. Auf der Startseite heisst es:

" Herzlich Willkommen bei uni-assist,der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber"

Wer aber ist internationale Studienbewerber_in? Das wird nicht weiter erklärt. In der Vereinssatzung steht:

"Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Hochschulen und der ausländischen Studierenden bei der Bewerbung um ein Studium in Deutschland. "

Im juristischen Sinne sind Ausländer wohl Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Aber warum brauchen diese, wenn sie Bildungsinländer_innen sind, besondere Unterstützung bei der Bewerbung? Rassismus wäre ein Grund, aber darum scheint es bei Uni Assist nicht zu gehen, zumindest nicht um die Bekämpfung von Rassismus.

In den FAQ finde ich aber die Auskunft:

"Die uni-assist-Mitglieds-Hochschulen haben beschlossen, dass ab Sommersemester 2014 die Online-Bewerbung über das uni-assist Online-Portal für Studienbewerber verpflichtend ist"

Bewerber_innen müssen also wissen, ob sie dazu verpflichtet sind oder nicht. Sind sie internationale Studienbewerber_innen oder nicht. Also weiter auf der Suche nach einer Definition. Unter Länder Tipps (in der Rubrik Wissenswertes - ich hatte da vielleicht an Bundesländertipps oder so gedacht, aber sicher nicht, dass ich da die Informationen bekommen, wer sich wie bewerben muss) schliesslich findet sich eine Liste von Regionen und Ländern mit spezifischen Informationen zum Bewerbungsverfahren:

"Hier gibt es spezielle Hinweise für Bewerber aus bestimmten Herkunftsländern, die mit den spezifischen Bildungssystemen dieser Länder zu tun haben. Deshalb sind diese Tipps teilweise auch in den Landessprachen verfasst."

Die Informationen gibt es aber nur für einige Regionen und Länder. Zu Indien, zum Beispiel, finde ich nichts. Die Ausführungen deuten aber daraufhin, dass es nicht um Staatsbürger_innenschaft sondern um ausländische Zeugnisse geht. In der gleichen Rubrik Wissenswertes finden sich auch FAQ. Da finde ich schliesslich:

"Die Kernaufgabe von uni-assist ist die Bewertung von internationalen Zeugnissen. uni-assist prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen. Zusätzlich beauftragen die meisten Hochschulen uni-assist damit, die Erfüllung weiterer Kriterien zu prüfen."

Es geht also um Zeugnisse, nicht um Staatsbürger_innenschaft. Dann verstehe ich aber die von der HU angekündigte Änderung nicht. Mussten sich bis jetzt auch Bildungsinländer_innen über Uni Assist bewerben? Oder mussten deutsche Staatsbürger_innen mit ausländischen Zeugnissen diese nicht überprüfen lassen? Wenn ja, warum? Was soll das ganze? Geht es doch um Rassismus, rassistischen Ausschluss?

Ich habe keinen deutschen Schulabschluss auch wenn ich in Deutschland die Schule besucht habe. Ich habe das Europäische Abitur, bin aber nicht in der Lage auf der Uni Assist-Seite herauszufinden, ob ich (wenn ich mich heute an einer Uni einschreiben müsste) deswegen über Uni Assist gehen müsste. Müssten sie meinen Abschluss erst prüfen oder nicht? Bin ich international, ausländisch, verpflichtet oder nicht? Die Seite gibt dazu nicht wirklich Auskunft.

Wenn ich verpflichtet wäre, müsste ich dann die Gebühren für EU-Staatsbürger_innen zahlen? In der Entgeldordnung wird nach EU- oder Nicht-EU-Staatsbürger_innenschaft unterschieden. Aber warum? Der Prüfungsaufwand für das Zeugnis hängt doch nicht an der Staatsbürger_innenschaft der Bewerber_innen sondern wenn überhaupt an dem Ort, an dem das Zeugnis ausgegeben wurde. Wissen die von Uni Assist nicht, das Menschen mobil sein können (auch schon vor dem Studium)?

Unter Gründung und Vorstand schliesslich steht:

"Keine Mitgliedsbeiträge: uni-assist finanziert sich durch Entgelte, Spenden und Zuschüsse. "

Warum eigentlich? Wäre es nicht fairer, die Unis zahlten Mitgliedsbeiträge (schliesslich wollen sie die Prüfung der Bewerbungsunterlagen an Uni Assist auslagern) und die Bewerber_innen müssten keine Entgelte zahlen?

Ein sehr seltsames Konstrukt. Zumindest auf der Webseite nicht undurchschaubar.

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Änderung Aufenthaltsgesetz
Gerade zirkuliert ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Darin soll (wirtschaftliche) Integration mit einem verbesserten Bleiberecht belohnt werden und gleichzeitig etliche andere leichter abgeschoben werden. In der taz gab es dazu eine Kurzmeldung, die darauf verweist, dass straffällig gewordene ausländische Staatsbürger_innen mehr abgeschoben werden sollen sowie

"Die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen soll künftig auch mit den Mitteln des Ausländerrechts erfolgen."

Das Aufenthaltsrecht wird genutzt, um gesellschaftliche (in Deutschland entstandene) Problemen abzuschieben. Das kann nicht sein. Mit straffälligen und extremistischen deutschen Staatsbürger_innen wird auch innerhalb der Gesellschaft umgegangen . Das gleiche muss für ausländische Staatsbürger_innen gelten. Gleiches Recht für alle!

Nachtrag: Erst jetzt gesehen: Ein ausführlicherer Artikel in der Süddeutschen. Und auch in der Süddeutschen: Heribert Prantl kommentiert den Gesetzentwurf :

"Dieser Gesetzentwurf verschärft die ohnehin scharfe EU-Aufenthaltsrichtlinie in einer Weise, die man nicht glauben möchte, wenn es nicht schwarz auf weiß da stünde. Das neue Recht (das nicht Recht werden darf) läuft darauf hinaus, dass künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert werden kann."

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