Mittwoch, 14. Mai 2014
Änderung Aufenthaltsgesetz
Gerade zirkuliert ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Darin soll (wirtschaftliche) Integration mit einem verbesserten Bleiberecht belohnt werden und gleichzeitig etliche andere leichter abgeschoben werden. In der taz gab es dazu eine Kurzmeldung, die darauf verweist, dass straffällig gewordene ausländische Staatsbürger_innen mehr abgeschoben werden sollen sowie

"Die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen soll künftig auch mit den Mitteln des Ausländerrechts erfolgen."

Das Aufenthaltsrecht wird genutzt, um gesellschaftliche (in Deutschland entstandene) Problemen abzuschieben. Das kann nicht sein. Mit straffälligen und extremistischen deutschen Staatsbürger_innen wird auch innerhalb der Gesellschaft umgegangen . Das gleiche muss für ausländische Staatsbürger_innen gelten. Gleiches Recht für alle!

Nachtrag: Erst jetzt gesehen: Ein ausführlicherer Artikel in der Süddeutschen. Und auch in der Süddeutschen: Heribert Prantl kommentiert den Gesetzentwurf :

"Dieser Gesetzentwurf verschärft die ohnehin scharfe EU-Aufenthaltsrichtlinie in einer Weise, die man nicht glauben möchte, wenn es nicht schwarz auf weiß da stünde. Das neue Recht (das nicht Recht werden darf) läuft darauf hinaus, dass künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert werden kann."

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