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Sonntag, 4. Mai 2014
Antiziganismus ist normal
urmila, 13:37h
Antiziganismus ist keine Verfolgung sondern normal. Oder aber: Wir sind auch antiziganistisch, also behaltet die mal selber. So ähnlich muss die Bundesregierung argumentieren, wenn sie die sicheren Herkunfsstaaten auf Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina erklärt (die taz berichtete). Die taz zitiert auch die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Menschenrechtssituation für Roma sei in diesen Staaten verheerend, sagte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmar-Otto."
Und im taz-Kommentar fasst Christian Jakob treffend zusammen:
"Wenn Deutschland diese Länder jetzt per Gesetz als sicher für Roma einstuft, dann ist die Botschaft : Behandelt die Roma ruhig weiter wie Dreck – uns ist das egal."
"Die Menschenrechtssituation für Roma sei in diesen Staaten verheerend, sagte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmar-Otto."
Und im taz-Kommentar fasst Christian Jakob treffend zusammen:
"Wenn Deutschland diese Länder jetzt per Gesetz als sicher für Roma einstuft, dann ist die Botschaft : Behandelt die Roma ruhig weiter wie Dreck – uns ist das egal."
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Mal wieder ein deutscher Verstoss gegen EU-Recht
urmila, 13:28h
"Mit der Deutschkenntnispflicht für nachziehende Ehegatten aus der Türkei verstößt Deutschland gegen EU-Recht, sagt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof und setzt ein Signal"
fasst die taz den Schlussantrag des Generalanwalt am EuGH Paolo Mengazozzi.
"Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Während der Mann seit 1998 in Deutschland lebt und inzwischen als Geschäftsführer einer Berliner GmbH arbeitet, blieb die Frau in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag auf Ehegattennachzug, der aber abgelehnt wurde, weil sie Analphabetin ist."
Das wirkt doch wie ein klarer Fall von Zwangsheirat, die auf diesem Weg verhindert werden kann.
fasst die taz den Schlussantrag des Generalanwalt am EuGH Paolo Mengazozzi.
"Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Während der Mann seit 1998 in Deutschland lebt und inzwischen als Geschäftsführer einer Berliner GmbH arbeitet, blieb die Frau in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag auf Ehegattennachzug, der aber abgelehnt wurde, weil sie Analphabetin ist."
Das wirkt doch wie ein klarer Fall von Zwangsheirat, die auf diesem Weg verhindert werden kann.
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