Freitag, 27. August 2010
Heteronormative Ausgrenzung
Biologische Väter haben ein Recht auf das Sorgerecht, soziale Eltern aber nicht. Die taz berichtet, dass ein lesbisches Elternpaar sich das Sorgerecht teilen wollte, aber vom Gericht abgewiesen wurde:

"Schließlich könne ein Ehemann zumindest theoretisch der leibliche Vater des Kindes sein, bei einer lesbischen Partnerin sei die biologische Elternschaft dagegen ausgeschlossen, so das Verfassungsgericht zur Begründung der Ungleichbehandlung."

Wichtiger als die Beziehung zum Kind sind also die Gene. Biologismus, der mit dem Wohl des Kindes nichts zu tun hat. Und natürlich geht es um die heteronormative Ordnung. Die wird auch von der Regierung weiter verteidigt. Die taz berichtet, will der Bundesfinanzminister eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften verhindern:

"Ein solcher ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern"

Dafür ist es natürlich auch wichtig, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Eltern anerkannt werden.

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