Donnerstag, 6. September 2007
Gefährliches Tuch
Die taz berichtet über eine Schiedsrichterentscheidung beim Handball:

"Die 15-jährige gebürtige Wuppertalerin trug unter ihrem Stirnband ein Tuch, das sie mit ihren Haaren am Hinterkopf zu einem Dutt zusammengebunden hatte. Kurz darauf stellte der Schiedsrichter das Mädchen vom Feld. Seine Begründung: Für ihn sei die Bedeckung des Haupthaares eine regelwidrige Kleidung."

""Die Rechtslage ist kompliziert", sagt Reiner Witte, Vizepräsident des DHV und zuständig für juristische Fragen im Verband. Ein Schiedsrichter dürfe keine Kleidung auf dem Platz dulden, die eine Gesundheitsgefahr für die Spieler darstellen."

"Christoph Luhn vom Wuppertaler SV sieht das Problem nicht ganz so grundsätzlich. Für ihn war die Entscheidung reine Schikane. ... Von den paar Quadratzentimetern Textil seiner Spielerin gehe bei weitem nicht so eine Gefahr aus wie von einem Zungenpiercing, das völlig legal während des Spiels im Mund bleiben darf."

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