Samstag, 11. August 2007
Mahr
Nach den Ausführungen meines Dozenten Werner Menski an der School of Oriental and African Studies wird die Mahr bei der Hochzeit vereinbart und muss an die Ehefrau ausgezahlt werden, wenn der Ehemann sich scheiden lässt. Laut Menski ist es daher eine Strategie auf Seiten der Familie der Ehefrau, die Mahr möglichst hoch zu vereinbaren, damit eine Scheidung unwahrscheinlicher wird.

Nun hat laut taz eine geschiedene Frau von einem deutschen Gericht, die bei der Eheschliesung im Iran vereinbarte Mahr, zugesprochen bekommen. Der Ehemann wollte sich darum drücken. So weit ist das nicht nur im Interesse der geschiedenen Frau sondern auch durch das internationale Privatrecht gedeckt.

Was ich nicht verstehe ist, warum die taz nun diskutiert, ob das ein Skandal ist oder nicht. Ich verstehe nicht, warum Cosima Schmitt fragt: "Gelten jetzt muslimische Mitgiftregeln - bei einem Rechtsstreit unter Deutschen? Schwingt bei der Bezeichnung Brautgeld nicht der Unterton mit, ein Mann würde eine Art Einkauf tätigen - statt eine gleichberechtigte Partnerin zu ehelichen?"

Es kann offensichtlich nicht sein, dass es im islamischen Recht eine Regelung gibt, von der die Ehefrau profitiert. Da muss irgendwas Böses hinter verborgen sein. Oder wo ist das Problem?

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Islamexperten der CSU
Es gibt Pläne in München ein "Zentrum für Islam in Europa" zu gründen. Wie nicht anders zu erwarten und wie die taz berichtet, findet die CSU das ganz gefährlich:

"Das Innenministerium befürchtet, dass im geplanten Zentrum für Islam kein aufgeklärter, sondern ein "reiner Islam" gelehrt werden könnte. "Ich bezweifle, ob die geplante Akademie eine echte Integration verfolgt", sagt Innenstaatssekretär Georg Schmid (CSU)."

Was dort tatsächlich geplant ist, spielt für eine solche Beurteilung keine weitere Rolle. Wir wissen ja, dass den Muslimen nicht zu trauen ist.

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Aus einer deutschen Ausländerbehörde
Die taz berichtet über menschenunwürdige Behandlung von 'AusländerInnen' in der Ausländerbehörde Malchin.

Der Leiter der Behörde scheint sich keiner Schuld bewusst:

"Er weist darauf hin, dass es ja "nur" Gas- oder Schreckschusspistolen gewesen seien. Außerdem habe er untersucht, ob die betreffenden Angestellten auch einen Waffenschein besitzen. ... "Das Tragen der Waffen ist Privatrecht", sagt er."

oder

"In seiner Behörde werde niemand beleidigt oder geduzt: "Das kommt zum einen nicht vor, zum anderen dürfte er damit kein Problem haben. Er ist es ja gewohnt, dass die Ausländer du zueinander sagen.""

oder

""Wissen Sie, wie viele Scheinehen es in Deutschland gibt?", empört er sich: "Der muss erst einmal nachweisen, dass er wirklich der Vater ist, so lange bleibt er ausreisepflichtig." Dabei war Tounou längst mit seiner Freundin beim Jugendamt gewesen, um seine Vaterschaft anerkennen zu lassen."

oder

"Im Beisein einer Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Migranten wurde ihm mitgeteilt, dass die Behörde rechtlich gegen ihn vorgehen werde, sollte er sich mit seinen Erlebnissen an die Öffentlichkeit wenden. Und das, drohte ihm Plötz, das wirkt sich nicht positiv auf ihren Aufenthaltsstatus aus."

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