Donnerstag, 22. August 2013
Gegen Unterkünfte für Asylbewerbende
Was in Hellersdorf passiert (siehe z.B. taz), ist schlimm. Es ist wirklich die Frage, ob man es Menschen antun kann, in einem solchen Umfeld wohnen zu müssen.

Über die berechtigte Empörung gegenüber offenem rassistischem Protest in Hellersdorf darf aber nicht vergessen werden, dass rassistischer Protest gegen Unterkünfte für Asylbewerbende landesweit normal ist - auch wenn sich die Formen unterscheiden. Die taz berichtet über Proteste im mecklenburg-vorpommerschen Wolgast, in Berlin-Reinickendorf und im hessischen Butzbach. Es ist also nicht ein Problem des Ostens sondern der Bundesrepublik.

Und es gibt auch positive Beispiele: die taz spricht vom "Leverkusener Modell", das dezentrale Unterbringung ermöglicht.

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Donnerstag, 8. August 2013
Abschiebehaft abschaffen
Die taz berichtet über überdimensierte Abschiebegewahrsame in Berlin und Brandenburg, über Verlegungen ins abgelegene Eisenhüttenstadt, das mit Dumpinglöhnen betrieben wird und über die Unterbietung von schlechen Standards. Am Ende dann noch eine menschenwürdige Alternative:

"Brandenburgs grüne Innenexpertin Ursula Nonnemacher mahnt eine ganz andere Lösung an: Das rot-rote Brandenburg solle nach dem Vorbild der rot-grünen Bundesländer Abschiebehaft vermeiden, statt sie fiskalisch zu optimieren. Rheinland-Pfalz beispielsweise schließt demnächst den Abschiebeknast und steckt das dadurch eingesparte Geld in Beratungen für Flüchtlinge."

Siehe auch Ini gegen Abschiebehaft.

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taz-Schwerpunkt: Protest von Asylsuchenden
Die taz hat heute etliche Artikel zum Protest von Asylsuchenden:

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Mittwoch, 7. August 2013
Europäischer Rassismus-Wettbewerb: Schweiz
Heute ein Beitrag aus der Schweiz zum Wettbewerb "Rassistischste Politiken in Europa":

Laut tagesschau.de werden in der Schweiz jetzt Bundeszentren für Asylverfahren eingerichtet. Das erste in Bremgarten geht mit Verboten und Sperrzonen einher:

"Die Bibliothek ist genauso tabu wie das Freibad, das haben die Stadt Bremgarten und das Bundesamt für Migration entschieden. [...] Und selbst für Kirchen gilt montags bis freitags: Zutritt für Asylbewerber verboten. "

Begründet wurde diese Exklusion laut tagesschau.de mit:

"Wir haben uns aus Sicherheitsgründen dazu entschlossen, diese Räume möglichst nicht betreten zu lassen, um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen und vor allem auch, um möglichem Drogenkonsum vorzubeugen".

Bibliothek, Kirche, Drogenkonsum? Freibad, Sicherheitsgründe? Konflikte aus dem Weg gehen? Ich verstehe nicht. Will nicht verstehen.

Nachtrag 09.08.13: Im taz-Artikel weitere rassistische Begründungen der Offiziellen:

" Doch Bremgartens Stadtpräsident (Bürgermeister) Raymond Tellenbach von der rechtsliberalen FDP rechtfertigt die Verbote als „Vorsichtsmaßnahme, damit es nicht zu sexuellen Belästigungen von Schülerinnen oder zu Drogenverkäufen durch Asylsuchende kommt.“
[...] BFM-Direktor Mario Gattiker befürchtet, „dass Kinder und ihre Eltern in der Freizeitgestaltung gestört werden“, wenn Asylsuchende „in großen Gruppen“ auftreten. Mit der Einschränkung sollen ihnen die hiesigen „Sitten und Gebräuche“ klargemacht werden."

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Mittwoch, 24. Juli 2013
Dealen im Görlitzer Park
Im Görlitzer Park wird gedealt. Das kann anstrengend sein für Menschen, die sich dort aufhalten wollen. Die Polizei macht immer wieder Razzien. Auch nicht schön.

Jetzt berichtet die taz, dass der grüne Bürgermeister Schulz "eine kontrollierte Verkaufsstelle für weiche Drogen" (Coffeeshop) vorschlägt, um die Situation zu verbessern. Dafür gibt es die übliche Ablehnung und auch Zustimmung. Eine Vertreterin des Kinderbauernhofs sagt laut taz:

„Um dem Handel hier dauerhaft die Grundlage zu entziehen, wäre das die einzige Möglichkeit.“

Wenn ich mir die Zahlen in der taz zu Polizeieinsätzen anschaue:

"Die Polizei führte dort in der ersten Jahreshälfte 59 Einsätze durch und überprüfte 428 Personen. 170 Strafanzeigen wurden ausgestellt, 93 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die meisten anderen wegen Aufenthaltsverstößen."

dann deutet das auch noch eine andere Möglichkeit an: Legale Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung für alle! Dann gibt es bestimmt auch weniger Leute, die dealen. (Und weniger Gründe für die Polizei racial profiling zu machen.)

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Mittwoch, 3. Juli 2013
Kumulative Diskriminierungen
Die taz berichtet:

"Im Asylverfahrensgesetz wird eine Regel eingefügt, wonach Asyl auch bei einer Summierung von Diskriminierungen gewährt werden muss, die jede für sich noch nicht asylwürdig ist."

Laut taz müsste dies z.B. Roma erleichtern, Asyl zu bekommen, da sie in der Regel einer Reihe von Diskriminierungen ausgesetzt sind. Allerdings weisst die taz auch drafuhin, dass "kummulative Maßnahmen" schon länger geprüft werden müssen (aufgrund einer EU-Qualifikations-Richtlinie und einem Passus im deutschen Aufenthaltsgesetz) und formuliert Erstaunen darüber, dass es trotzdem kein entsprechendes Gerichtsurteil für Roma gegeben habe.

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Sonntag, 9. Juni 2013
Diverses Abschieben
Zwei Wochen nicht Bloggen heisst immer auch, dass sich Zeitungsartikel rund ums Abschieben auf meinem Schreibtisch stapeln. Das scheint eine der liebsten Beschäftigungen der deutschen Behörden zu sein.

Am 30.05. berichtete die taz, dass Flüchtlinge vor den Kämpfen in Libyen vom italienischen Staat mit 500 Euro und Reisepapieren versorgt wurden und 300 von ihnen in Hamburg landeten: auf der Straße ohne Anspruch auf Unterstützung und erkrankend angesichts des Dauerregens. Hamburg lässt sie nicht Zelten und will sie nach Italien zurückschieben. Die taz berichtete am 03.06.

"Der Senat hatte darauf bestanden, dass die Afrikaner trotz Asylstatus und Aufenthaltspapieren für den Schengen-Raum nach Ablauf ihres Touristenvisums „rückgeführt“ werden müssten. Sie sollten nach Italien, dem ersten EU-Land, das sie betraten, abgeschoben werden. "

und führte weiter aus, dass der Senat dazu die Unterstützung der Kirche wollte. Diese die aber verwehrt habe und Kirchenasyl angeboten habe.

Aufenthaltsrecht im Schengenraum gilt offensichtlich den deutschen Behörden nicht viel. Dieses Wochenende berichtet die taz ganz kurz (das neue Wochendkonzept der taz lässt politische Ereignisse weitgehend unbeachtet):

"Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) kündigte am Freitag bei einem Treffen der EU-Innenminister an, illegale Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien in Zukunft verstärkt auszuweisen."

So viel ich weiss, ist der Aufenthalt von Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland nicht illegal, da es sich um EU-Mitgliedsländer handelt. Aber da sie nicht gewollt sind, illegalisiert Friedrich sie.

Und Deutschland hält sich weiter nicht an EU-Vorgaben. Diesmal geht es um die Opfer von Menschenhandel und da will Deutschland Opferrechte nicht wahren. Die taz berichtet:

"Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU ist bereits am 5. April abgelaufen. Die Richtlinie enthält unter anderem Aufforderungen, mit den Opferberatungsstellen zusammenzuarbeiten und den Opfern von Menschenhandel einen sicheren Status – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft – zu geben. Nichts davon steht nun im Gesetzentwurf. "

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Donnerstag, 23. Mai 2013
Afghanische Ortskräfte der Bundeswehr
Die taz berichtet darüber, dass der Staat Deutschland den afghanischen Ortskräften einen Aufenthalt in Deutschland in der Regel nicht ermöglichen will:

"Ein Visum kommt erst an letzter Stelle. Zuvor müssen Mitarbeiter der betroffenen Ressorts anhand von 14 Kriterien bestimmen, wie gefährdet eine Ortskraft ist. Doch diese Kriterien sind geheim, auch Abgeordnete hätten keine Ansicht, kritisiert Rainer Arnold (SPD). "

Was für eine unmenschliche Logik.

Nachtrag 14.06.13: Die taz berichtet über weitere Kritik am Umgang mit Ortskräften.

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Montag, 13. Mai 2013
Exklusiver Schutz der Familie
Eine 53jährige Frau soll nach 23 Jahren in Deutschland ohne ihre Familie in ein Land abgeschoben werden, dass sie nicht kennt und dessen Sprache sie nicht beherrscht. Die taz berichtet.

"Nun soll die 53-Jährige von ihrer Familie getrennt werden. Zwar habe der Staat laut Grundgesetz die Familie zu schützen und zu fördern, argumentiert der Kreis Borken.

Aber bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seien nur die familiären Bindungen von Personen relevant, „die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten“. Im Falle der Harbs sei jedoch „die gesamte Familie vollziehbar ausreisepflichtig, ohne dass ihnen ein Anspruch auf Aufenthaltslegalisierung zusteht“. "

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Dienstag, 23. April 2013
Ehegat_innennachzug und Sprachtests
Die taz berichtet, dass deutsche Behörden trotz eines anders lautenden Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts die Regelungen zu Sprachkenntnissen restriktiv auslegen. Laut taz sagt das Grundsatzurteil insbesondere in Bezug auf Nachzug zu Ehepartner_innen mit deutscher Staatsbürger_innenschaft:

"Ein zumutbarer Spracherwerb darf wegen des Schutzes von Ehe und Familie nicht länger als ein Jahr dauern. Zudem müsse die Jahresfrist nicht abgewartet werden, so das Gericht, wenn „Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist“ und auch sonst keine Alternativen bestehen "

Zumutbarkeit ist allerdings für deutsche Behörden ein dehnbarer Begriff wie die taz für einen konkreten Fall darstellt:

"„Ihre Frau hat die Möglichkeit, hier deutsch zu lernen, die auch zumutbar sind“, heißt es in dem Schreiben holprig, aber bestimmt: „Ihre Frau hätte die Möglichkeit, mit einem Verwandten für die Dauer des Sprachkurses nach Kabul zu ziehen, wie viele andere Antragsteller es auch machen.“"

Hintergrund ist wohl, dass es eine Anweisung gibt, restriktiv zu handeln:

"Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, ob sie die Auslandsvertretungen nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen habe, wollte sie eine entsprechende Weisung des Auswärtigen Amtes vom Dezember 2012 zunächst nicht herausrücken. Erst nach einigem Hin und Her gab sie sie heraus – aber lediglich als vertrauliche „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Botschaften angehalten werden, die Regelung weiterhin restriktiv auszulegen. "

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