Samstag, 4. Oktober 2014
Personalausweis einziehen und Abschieben
Seit Tagen wird darüber diskutiert, wie man Salafisten / Islamisten / ... mit deutscher Staatsbürgerschaft daran hindern kann Deutschland zu verlassen. Dazu wird auch überlegt, Grundrechte einzuschränken, Personalausweise zu markieren, einzuziehen, etc. Wenn die irgendwas-isten allerdings keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, dann sollen sie abgeschoben werden, wie Erhan A. in die Türkei. Warum hängt das von der Staatsbürgerschaft ab, ob es gefährlich ist, wenn diese isten in die Türkei reisen?

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Donnerstag, 2. Oktober 2014
Kein Klassenproblem sondern Rassismus
Lalon Sander wendet sich in einem taz-Artikel dagegen, dass die Folterungen von Heimbewohner_innen durch Wachpersonal eine Folge von fehlender Bildung und Kriminalität seien. Er zeigt vielmehr den strukturellen Rassismus auf, der es ermöglicht das Heimbewohnende misshandelt werden können:

"bietet die gewollte Unsichtbarkeit der Geflüchteten den perfekten Schutz für Gewalt ohne Konsequenzen. Die Flüchtlingsheime liegen nicht ohne Grund am Rande von Städten oder mitten in der Pampa. Flüchtlingen wird nicht ohne Grund der Kontakt zur Bevölkerung erschwert - durch Reise- und Arbeitsverbote. Zugleich bietet die öffentliche Abwertung von Flüchtlingen zu reinen Kosten- und Dreckverursachern die perfekte Begründung, um sie im Schutz dieser Unsichtbarkeit schlecht zu behandeln. "

Sander führt weiter aus, dass diese Unsichtbarkeit durch die politischen Eliten dieser Gesellschaft bewusst geschaffen wird. Sie kommt also nicht vom Rand sonder aus der Mitte der Gesellschaft.

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Donnerstag, 4. September 2014
Fluchthelfende
In einer Kurzmeldung berichtet die taz berlin, dass die Polizei sechs syrische Flüchtlinge und zwei Fluchthelfende (meine Wortwahl) festgenommen hat. Sie übernimmt die dpa-Meldung:

"Einer der Syrer gab an, dass er für seine Flucht über Griechenland und Polen nach Deutschland 5.500 Euro an verschiedene Schleuser gezahlt habe."

Wahrscheinlich soll diese Summer zeigen, wie schlimm die Fluchthelfenden sind. Ich hingegen denke mir, gut dass es sie gibt, den legal können die Flüchtlinge ja (fast) nicht nach Deutschland kommen. Um ihr Leben zu schützen, sind sie auf Fluchthelfende angewiesen. Schlimm, dass deutsche/ europäische Abschottungssystem.

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Senat erfüllt seine Pflichten nicht
Diesmal hat es nicht direkt mit den politischen Protesten von Flüchtlingen und Menschne ohne legalen Aufenthaltstitel zu tun. Diesmal geht es darum, dass der Senat sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen verweigert. Die taz berlin berichtet, dass der Senat die Zentrale Erstaufnahmestelle vorübergehend geschlossen hat:

"AsylbewerberInnen haben ein Recht auf Unterbringung - in Berlin stehen Neuankömmlinge jetzt auf der Straße. Am Mittwoch gab Sozialsenator Mario Czaja (CDU) bekannt, dass die Zentrale Erstaufnahmestelle in der Moabiter Turmstraße bis mindestens Montag geschlossen bleibt. Begründung: In den letzten beiden Tagen habe es rund 1.000 Vorsprachen gegeben, davon 200 Erstanträge. Diesem Ansturm sei das für die Unterbringung der Menschen zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) nicht gewachsen. "

Das passt zur sonstigen Politk des Senats.

Nachtrag 05.09.14: Die taz berlin berichtet über die ersten Folgen der Schliessung.

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Samstag, 23. August 2014
"Sichere Herkunftsländer"
Die Rechtsanwältin Berenice Böhlo kommentiert in der taz die Ausdehnung der "sicheren Herkunftsländer" und plädiert an die Grünen dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen:

"Den Grünen sollte klar sein, dass es bei ihrer Zustimmung zum Gesetz über die sicheren Herkunftsländer um zwei zentrale Fragen geht. Erstens, ob Gesetze auf Grundlage einer unzutreffenden Analyse und Begründung - Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International haben die Mängel ausführlich dargelegt - zu verabschieden sind. Zweitens und entscheidend: ob auch Flüchtlinge Rechtssubjekte mit unveräußerlichen Rechten sind. Das "Recht, Rechte zu haben" (Hannah Arendt), der Zugang zum Recht darf nicht eingeschränkt werden. Dafür kann es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene eine Rechtfertigung geben. Diese Botschaft muss politisch offensiv und kompromisslos vertreten werden. "

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Sonntag, 17. August 2014
Abschiebehaft nach BGH-Urteil
Die Berliner Initiative gegen Abschiebehaft setzt sich seit 20 Jahren gegen Abschiebehaft ein. Unter anderem besuchen sie auch Menschen, die im Abschiebegewahrsam einsitzen. In den letzten Jahren waren das in Berlin wenige, aber im letzten Monat hat sich das schlagartig geändert. Nach dem BGH-Urteil, dass Abschiebehäftlinge nicht im normalen Justivvollzugsanstalten sitzen dürfen, wird der weitgehend leere und völlig überdimensionierte Berliner Abschiebegewahrsam für andere Bundesländer atttraktiv. Nordrhein-Westfalen hat seinen Abschiebegewahrsam in Büren geschlossen und schickt die Abzuschiebenden nach Berlin. Weit weg von ihren Familien, Freund_innen und Unterstützer_innen. Mit Haftbedingungen, die teilweise schlechter sind als in Büren (z.B. kein Internetzugang, Handys wurden eingezogen, etc.). Die Initiative gegen Abschiebehaft hat alle Hände voll zu tun, die Abschiebehäftlinge zu unterstützen. taz berlin und Neues Deutschland berichten über einen Abschiebehäftling aus NRW im Hungerstreik. Er steht kurz vor der Abschiebung und seine Familie kann ihn nicht besuchen.

Ausführliche Informationen zu Abschiebehaft und zu den aktuellen Entwicklungen gibt es bei der Initiative gegen Abschiebehaft.

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Mittwoch, 13. August 2014
Profitinteressierte Flüchtlingsunterkünfte
Flüchtlingsunterkünfte werden in Berlin zum Teil von Wohlfahrtsverbänden und zum Teil von privaten (profitorientierten) Anbietern betrieben. Mindestens einem privaten Anbieter wurde im letzten Jahr wiederholt für verschiedene Flüchtlingsheime vorgeworfen, dass Mindeststandards nicht eingehalten werden, sanitäre Anlagen nicht ausreichen, ehrenamtliche Unterstützung unterbunden wird, etc. Bei Auftritten vor Integrationsausschüssen fand ich die Vertreter_innen dieses Anbieters auch alles andere als überzeugend. Aktuell gibt es wieder Vorwürfe zu diesem Anbieter, wie die taz berichtet. Laut taz äußerte der Flüchtlingsrat "sein Unverständnis darüber, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Unterkunft trotz Kritik an der Pewobe nicht von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der AWO betreiben lässt."

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Dienstag, 12. August 2014
Ausweisung und Abschiebung Straffälliger
Laut tageschau.de steckt derzeit ein Gesetzentwurf, der sowohl Änderungen im Bleiberecht, aber auch bei Ausweisungen und Abschiebungen bringen soll, in der Ressortabstimmung. Es geht dabei (auch) um ausländische Staatsbürger_innen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden (mehr Details bei tageschau.de). Und alle Parteien scheinen sich einig zu sein, dass das grundsätzlich möglich sein muss.

Ich verstehe das nicht. Es gibt so viele ausländische Staatsbürger_innen, die ihr ganzes oder den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben. Wie kann man bei diesen auf die Idee kommen, dass sie irgendwohin abgeschoben werden sollten, wenn sie straffällig geworden sind? Das ist doch dann durch und durch ein deutsches Problem und muss in Deutschland gelöst werden.

Zudem: Warum bekommen ausländische Staatsbürger_innen eine doppelte Strafe (Freiheitsstrafe plus Ausweisung)? Was berechtigt diese Ungleichbehandlung zu deutschen Staatsbürger_innen?

Nachtrag 13.08.14: Auch die taz berichtet über die aktuellen Pläne. Dazu gehören ja auch die Überlegungen von CDU-Politiker_innen, deutschen Staatsbürger_innen ihre Pässe und Personalausweise zu entziehen. Dazu die taz:

"Tatsächlich gibt es wenig Spielraum. Laut Artikel 16 des Grundgesetzes darf die Staatsangehörigkeit, auch bei schweren Straftaten, nicht entzogen werden. Dies geht nur, wenn etwa bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht wurden. Auch Einreisen dürfen Deutschen nicht verwehrt werden. Zudem fehlen den Sicherheitsbehörden vielfach Beweise, wie die Rückkehrer an Kämpfen beteiligt waren. "

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Dienstag, 15. Juli 2014
Sprachtest für Ehegatt_innen
Der Europäische Gerichtshof hat den in Deutschland geforderten Sprachtest für aus der Türkei zuziehende Ehegatt_innen als einen Verstoss gegen das Assoziierungsabkommen EU/Türkei von 1963 eingeordnet (siehe z.B. taz). Für Türk_innen darf die Regelung daher nicht mehr angewandt werden. Aber mal wieder will sich Deutschland nicht an internationale Rechtsprechung halten. Laut einer taz-Kurzmeldung will die Regierung (rechtswidrig) an den Sprachtests festhalten. So viel zu Recht & Ordnung in Deutschland.

Nachtrag 15.08.14: Die taz berichtet jetzt länger, dass sich die Regierung wieder nicht an die Rechtsprechung halten will.

"Die Türkische Gemeinde in Deutschland ist darüber verärgert. Von einem "Rechtsbruch" sprach ihr Bundesvorsitzender Safter Çinar. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum die SPD bei dieser Frage eingeknickt sei. Die hatte sich nach dem EuGH-Urteil nämlich dafür starkgemacht, die Sprachtests gleich für alle angeheirateten Ausländerinnen und Ausländer zu streichen. Çinar kündigte an, sich bei der EU-Kommission zu beschweren. "

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Sonntag, 15. Juni 2014
Unterschiedliche Strafe für Ausländer_innen und Deutsche
Junge Männer haben brutal einen Mann zusammen geschlagen und ihn schwerst verletzt. Dafür wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 20jährige Haupttäter wird jetzt (wie unter anderem die Berliner Zeitung berichtet) nach weniger als der halben Zeit aus Deutschland abgeschoben. Wenn er innerhalb der nächsten 20 Jahren wieder den Schengen-Raum betritt, muss er den Rest seiner Haftzeit ins Gefängnis. Die Bild (verlinke ich nicht) tut so, als ob ihm so Strafe erlassen wird und er seine Freiheit unbeschwert geniessen kann. Dabei ist der junge Mann mit 8 Jahren nach Deutschland gekommen und kennt sich in dem Land, in das er abgeschoben wird, wohl kaum aus. Ich vermute auch nicht, dass es während seiner Haftzeit Bemühungen gab, ihn auf einen Aufenthalt in seinem Geburtsland vorzubereiten. Von einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft (das soll Ziel von Haftstrafen sein) kann da keine Rede sein.

Die Berliner Zeitung folgert daher anders als die Bild:

"Ist der Fall Jefeth W. also ein Beispiel für besondere Milde oder eher für besondere Härte? Andrea Würdinger, Anwältin mit Spezialisierung auf Ausländerrecht, spricht von einer „harten ausländerrechtlichen Entscheidung“ gegen einen Menschen ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive. „Da ist offenbar gesagt worden: So einen wollen wir hier nicht haben. Den wollen wir auch gar nicht integrieren, wenn er irgendwann aus der Haft entlassen werden sollte. Stattdessen verbauen wir dem hier die Zukunft“, sagt sie."

Taten, die in Deutschland von in Deutschland sozialisierten Täter_innen verübt worden, müssen auch in Deutschland bearbeitet werden. Sie liegen in der Verantwortung der deutschen Gesellschaft und dürfen nicht abgeschoben werden. Außerdem dürfen ausländische Staatsbürger_innen nicht doppelt bestraft werden (Haftstrafe plus Abschiebung).

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