Donnerstag, 29. Juli 2010
Verfassungswidrige Leistungen für Asylbewerber_innen
urmila, 20:16h
Die taz berichtet, dass das Landesozialgericht in NRW die niedrigen Leistungen für Asylbewerber_innen für menschenunwürdig und damit verfassungswidrig hält.
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Mittwoch, 21. Juli 2010
Visa nur für Weiße und Reiche
urmila, 01:38h
Die taz berichtet über die deutsche Vergabepolitik für Visa:
" Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass sich die Zahl der Ablehnungen in den Jahren 2000 bis 2009 fast verdoppelt hat - von 6 auf 10 Prozent der gestellten Anträge. Die Ablehnungsquoten variieren sehr stark zwischen unterschiedlichen Ländern.
Visa aus der Türkei werden doppelt so häufig abgelehnt wie im weltweiten Durchschnitt. In Ankara, wo die Bewerber aus den ländlichen Gebieten anlaufen, liegt sie mit 28 Prozent besonders hoch. Am häufigsten werden Anträge aus afrikanischen Staaten abgelehnt, für 2009 lag die Ablehnungsquote in Guinea bei 54 Prozent, in Ghana bei 37 Prozent. Die Zahlen berücksichtigen keine Fälle, in denen kein Antrag gestellt wird, weil Botschaftsmitarbeiter die Auskunft erteilten, er habe keine Aussicht auf Erfolg."
Die Zahlen legen eine rassistische und klassistische Ausgrenzung von Visaantragsteller_innen mehr als nahe.
Nachtrag 05.08.10: Familiennachzug wird laut taz berlin durch Hartz IV-Bezug verhindert. Zumindest wenn die Ehefrau nicht ohne ihre 7jährigen Zwillinge kommen will, die von einem anderen Vater sind.
Nachtrag 17.10.10: Bettina Gaus berichtet in der taz über die Unmöglichkeit (rechtzeitig) ein Visum für Deutschland zu bekommen.
Nachtrag 12.11.10: Auf dem tagesschau Blog darf ARD-Korrespondent Claus Stäcker jammern, dass er in Südafrika Schwierigkeiten hat, sein Visum verlängert zu bekommen.
Aus dem Land wird er trotzdem nicht geworfen. Mit Geldzahlungen kann er immer wieder samt Familie einreisen. An der Schlange für die Visavergabe kann er vorbeiziehen. Er wird freundlich behandelt. - Diese Privilegien würde sich so manche, die ein deutsches Visa beantragt wünschen.
" Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass sich die Zahl der Ablehnungen in den Jahren 2000 bis 2009 fast verdoppelt hat - von 6 auf 10 Prozent der gestellten Anträge. Die Ablehnungsquoten variieren sehr stark zwischen unterschiedlichen Ländern.
Visa aus der Türkei werden doppelt so häufig abgelehnt wie im weltweiten Durchschnitt. In Ankara, wo die Bewerber aus den ländlichen Gebieten anlaufen, liegt sie mit 28 Prozent besonders hoch. Am häufigsten werden Anträge aus afrikanischen Staaten abgelehnt, für 2009 lag die Ablehnungsquote in Guinea bei 54 Prozent, in Ghana bei 37 Prozent. Die Zahlen berücksichtigen keine Fälle, in denen kein Antrag gestellt wird, weil Botschaftsmitarbeiter die Auskunft erteilten, er habe keine Aussicht auf Erfolg."
Die Zahlen legen eine rassistische und klassistische Ausgrenzung von Visaantragsteller_innen mehr als nahe.
Nachtrag 05.08.10: Familiennachzug wird laut taz berlin durch Hartz IV-Bezug verhindert. Zumindest wenn die Ehefrau nicht ohne ihre 7jährigen Zwillinge kommen will, die von einem anderen Vater sind.
Nachtrag 17.10.10: Bettina Gaus berichtet in der taz über die Unmöglichkeit (rechtzeitig) ein Visum für Deutschland zu bekommen.
Nachtrag 12.11.10: Auf dem tagesschau Blog darf ARD-Korrespondent Claus Stäcker jammern, dass er in Südafrika Schwierigkeiten hat, sein Visum verlängert zu bekommen.
Aus dem Land wird er trotzdem nicht geworfen. Mit Geldzahlungen kann er immer wieder samt Familie einreisen. An der Schlange für die Visavergabe kann er vorbeiziehen. Er wird freundlich behandelt. - Diese Privilegien würde sich so manche, die ein deutsches Visa beantragt wünschen.
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Abschotten und Abschieben
urmila, 01:35h
Wie immer, wenn ich länger nicht zum Bloggen gekommen bin, stappeln sich die Artikel aus der taz zu Abschieben und Abschotten:
- Deutschland wehrt sich ggen einheitliches EU-Asylgesetz, weil ds etwas weniger menschenrechtswidrig (wenn auch ganz und gar nicht menschenwürdig) wäre als das deutsche
- Berlin richtet ein neues Lager für Asylsuchende ein, obwohl menschenwürdiges Leben dort kaum möglich ist
- aufgrund von Dublin II schiebt Deutschland ein krankes Kind nach Schweden ab, von wo es mit größter Wahrscheinlichkeit in den Irak abgeschoben wird, wo es nicht mit einer angemessen medizinischen Betreuung rechnen kann
- ein asylberechtigte Afghanin mit drei deutsch-staatsangehörigen Kindern muss nun doch nicht, nach Afghanistan zurück, da sie dafür zu westlich sei
- ein Guantanomo-Häftling, der in Deutschland aufgenommen werden soll, soll hier gleich in eine geschlossene Anstalt kommen, da wird es sicher die Traumata der ungerechtfertigten Inhaftierung in Guantanamo gut verabeiten können
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Donnerstag, 8. Juli 2010
Deutsche Symbolpolitik
urmila, 02:28h
Das Auswärtige Amt unterstützt die Aktion Discover Football, bei der Frauen aus der ganzen Welt miteinander Fußball spielen. Ein Team aus Liberia ist eingeladen. Bekommt aber laut taz kein Visum (vom Auswärtigen Amt). Vermutlich, weil die Spielerinnen arm sind.
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Samstag, 3. Juli 2010
Scheinehen
urmila, 18:22h
Ein Hamburger SPD-Abgeordneter ist wegen Anstiftung einer Scheinehe verurteilt worden (siehe taz). Er scheint wie viele Politiker_innen (und andere Machtmenschen) so einige nicht ganz so legale Dinge zu drehen, aber darum geht es mir hier nicht. Spannender finde ich die Definition von Scheinehe, die die taz bringt:
"Definition: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Scheinehe dann vor, wenn zwei Menschen nicht heiraten, um eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, sondern um dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen."
Es geht also ausschliesslich drum, das ausgrenzende rassistische Aufenthaltsrecht zu stützen. Rassismuskritisches Handeln wird kriminalisiert. An Menschen ohne festen Aufenthaltstitel werden andere Anforderungen für die Eheschliessung gestellt als an die mit einem festen Titel. Letztere dürfen heiraten, egal aus welchem Grund. Was rechtfertigt eine solche Differenzierung?
"Definition: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Scheinehe dann vor, wenn zwei Menschen nicht heiraten, um eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, sondern um dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen."
Es geht also ausschliesslich drum, das ausgrenzende rassistische Aufenthaltsrecht zu stützen. Rassismuskritisches Handeln wird kriminalisiert. An Menschen ohne festen Aufenthaltstitel werden andere Anforderungen für die Eheschliessung gestellt als an die mit einem festen Titel. Letztere dürfen heiraten, egal aus welchem Grund. Was rechtfertigt eine solche Differenzierung?
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Montag, 21. Juni 2010
Ausgrenzung durch Visavorgaben
urmila, 18:43h
Die taz berichtet über die restritktive Visavergabe an türkische Staatsbürger_innen:
"Kein anderer EU-Staat gilt unter Türken bei der Visavergabe als so restriktiv wie Deutschland."
und über die Grenzen des Schengen-Visas:
"Da die deutsche Visastelle einen so schlechten Ruf hat, holen sich viele Türken und Türkinnen, die eigentlich nach Deutschland wollen, ein Visum bei den Franzosen, Griechen oder Italienern, weil es dort viel schneller und unproblematischer geht. Doch obwohl ein Schengen-Visum für alle Schengen-Staaten gültig ist, kann auch das danebengehen. Es ist in den letzten Monaten mehrfach vorgekommen, dass türkische Besucher im Flughafen München festgehalten und sogar zurückgeschickt wurden, weil sie ein französisches und kein deutsches Visum hatten. Begründung: Man müsse sein Visa für das Hauptreiseland beantragen. Wären die Reisenden über Paris nach München gekommen, hätte es keine Probleme gegeben."
Wundern muss das mensch allerdings nicht. Denn dazu sind Visa ja da. Der deutsche Staat behält sich damit die Ausgrenzung von ausgewählten Menschen vor. Das ist der grundlegende Skandal. (Und nicht, dass davon auch Künstler_innen und Unternehmer_innen betroffen sind.)
Übrigens: deutsche Staatsbürger_innen können ohne Visa in die Türkei einreisen.
"Kein anderer EU-Staat gilt unter Türken bei der Visavergabe als so restriktiv wie Deutschland."
und über die Grenzen des Schengen-Visas:
"Da die deutsche Visastelle einen so schlechten Ruf hat, holen sich viele Türken und Türkinnen, die eigentlich nach Deutschland wollen, ein Visum bei den Franzosen, Griechen oder Italienern, weil es dort viel schneller und unproblematischer geht. Doch obwohl ein Schengen-Visum für alle Schengen-Staaten gültig ist, kann auch das danebengehen. Es ist in den letzten Monaten mehrfach vorgekommen, dass türkische Besucher im Flughafen München festgehalten und sogar zurückgeschickt wurden, weil sie ein französisches und kein deutsches Visum hatten. Begründung: Man müsse sein Visa für das Hauptreiseland beantragen. Wären die Reisenden über Paris nach München gekommen, hätte es keine Probleme gegeben."
Wundern muss das mensch allerdings nicht. Denn dazu sind Visa ja da. Der deutsche Staat behält sich damit die Ausgrenzung von ausgewählten Menschen vor. Das ist der grundlegende Skandal. (Und nicht, dass davon auch Künstler_innen und Unternehmer_innen betroffen sind.)
Übrigens: deutsche Staatsbürger_innen können ohne Visa in die Türkei einreisen.
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Sonntag, 20. Juni 2010
Deutschland will weiter Asylsuchende ausgrenzen
urmila, 01:03h
Die taz berichtet, dass Deutschland weiterhin an minimalen Leistungen für Asylsuchende festhalten will, obwohl auf EU-Ebene Verbesserungen diskutiert werden.
Die Sätze für Asylsuchende sind übrigens seit 1993 nicht erhöht wurden. Sie liegen laut taz bei nur 60% der Bezüge von Hartz-IV-Empfänger_innen. Und da sind 100% schon viel zu wenig.
Die Sätze für Asylsuchende sind übrigens seit 1993 nicht erhöht wurden. Sie liegen laut taz bei nur 60% der Bezüge von Hartz-IV-Empfänger_innen. Und da sind 100% schon viel zu wenig.
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Donnerstag, 6. Mai 2010
Kinderrechtskonvention
urmila, 01:17h
Wie die taz berichtet, hat Deutschland endlich die UN-Kinderrechtskonvention vollständig anerkannt:
"Die Konvention war von Deutschland 1992 nur unter Einschränkung ratifiziert worden. Flüchtlingskinder ab 16 Jahren konnten dadurch hierzulande wie Erwachsene behandelt werden. Sie mussten unter anderem ihr Asylverfahren alleine bestreiten und konnten in Abschiebehaft genommen werden. "
"Die Konvention war von Deutschland 1992 nur unter Einschränkung ratifiziert worden. Flüchtlingskinder ab 16 Jahren konnten dadurch hierzulande wie Erwachsene behandelt werden. Sie mussten unter anderem ihr Asylverfahren alleine bestreiten und konnten in Abschiebehaft genommen werden. "
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Freitag, 30. April 2010
Die ökonomische Logik der Illegalisierung
urmila, 01:32h
In der taz beschreibt Marina Mai, die Zusammenhänge zwischen hohen Kosten für die illegale Migration nach Deutschland und der folgenden Abhängigkeit von den Gläubiger_innen. (Die machtkritische Analyse muss die Leser_in allerdings selber leisten. Mai spricht unkritisch von Schleusern, hinterfragt kaum die rassistischen Strukturen des Migrationsregimes und zitiert auch unkritisch die Polizei.)
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Dienstag, 27. April 2010
Kriminalisierung von Einwander_innen
urmila, 12:46h
Die taz berichtet über ein usamerikanisches Gesetz gegen Einwanderer gegen das es Widerstand gibt.
"Künftig sollen PolizistInnen in Arizona auch den Einwanderungsstatus kontrollieren. Wer keine Aufenthaltspapiere hat, riskiert Gefängnis, hohe Geldstrafen und eine Abschiebung. Auch die Beihilfe zur illegalen Einreise und die Beförderung und Beherbergung von "Illegalen" werden bestraft. Es ist das erste Mal in dem Einwanderungsland USA, dass "illegale" Einwanderung wie ein Verbrechen behandelt wird."
Da gleicht sich Arizona wohl an deutsche Gesetzgebung an.
Nachtrag 29.04.10: Mexiko protestiert laut taz gegen die rassistische Massnahme.
"Künftig sollen PolizistInnen in Arizona auch den Einwanderungsstatus kontrollieren. Wer keine Aufenthaltspapiere hat, riskiert Gefängnis, hohe Geldstrafen und eine Abschiebung. Auch die Beihilfe zur illegalen Einreise und die Beförderung und Beherbergung von "Illegalen" werden bestraft. Es ist das erste Mal in dem Einwanderungsland USA, dass "illegale" Einwanderung wie ein Verbrechen behandelt wird."
Da gleicht sich Arizona wohl an deutsche Gesetzgebung an.
Nachtrag 29.04.10: Mexiko protestiert laut taz gegen die rassistische Massnahme.
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