Mittwoch, 19. September 2007
Gentests für EinwanderInnen
Die taz berichtet über die französische Einwanderungspolitik:

"Das Gesetz verlangt, daß nachreisende Familienangehörige - außer Personen über 65 Jahren - im Herkunftsland in zweimonatigen Kursen beim Konsulat in der Hauptstadt Französisch lernen müssen. Daß die in Frankreich lebende Person einen Lohn nachweisen muß, der höher sein muß als der gesetzliche Mindestlohn. Das Gesetz legt Gentests - auf Kosten der AntragstellerInnen nahe, die beweisen sollen, daß die nachreisenden Kinder die eigenen sind."

Nachtrag 23.10.07: Wie die taz berichtet, sind Forderungen nach Gen-Tests in Hessen schon Verwaltungspraxis.

Nachtrag 06.11.07: Die taz berichtet nochmal über die 'deutschen' Gentest-Forderungen.

Nachtrag 05.02.08: Wie die taz berichtet, sind DNA-Tests in Berlin Standard.

Nachtrag 26.05.08: Die taz berichtet: Auch Kinder, die einen 'weißen' Vater haben, die aber "mit dem Vater nicht klassisch als Familie zusammen" leben, weil der Vater zum Beispiel an einem anderen Ort studiert, müssen nun zum Gentest. Stellt der fest, dass ihr sozialer Vater nicht ihr biologischer ist, werden sie gemeinsam mit der Mutter abgeschoben.

So wird Rassismus mit Heteronormativität verbunden.

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