Donnerstag, 16. August 2007
Die Landesanwältin ermittelt
Es gibt noch JuristInnen in Deutschland, die die Verfassung schützen. Die taz berichtet über das Hessische Verbot von Kopftüchern im öffentlichen Dienst:

"Gegen das Gesetz läuft ein Normenkontrollverfahren, das die Landesanwältin Ute Sacksofsky eingeleitet hatte. In Hessen besteht beim Verfassungsgericht die Institution einer Landesanwältin, die von sich aus tätig werden kann. Sacksofsky moniert, dass gezielt nur gegen das Tragen von islamischen Symbolen vorgegangen werde. Andere Religionen seien nicht gemeint. Dazu werde der Islam auf seine "fundamentalistische Richtung" reduziert. Und betroffen seien nur Frauen: Gegen ihren Anspruch auf Gleichbehandlung und freien Zugang zu öffentlichen Ämtern werde verstoßen. Glaubensfreiheit und Freiheit der Berufswahl seien aber "zentrale Grundrechte". Im Prinzip gehe es nur gegen das Kopftuch."

Die Hessische Landesregierung sieht das natürlich anders.

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