Samstag, 11. August 2007
Mahr
Nach den Ausführungen meines Dozenten Werner Menski an der School of Oriental and African Studies wird die Mahr bei der Hochzeit vereinbart und muss an die Ehefrau ausgezahlt werden, wenn der Ehemann sich scheiden lässt. Laut Menski ist es daher eine Strategie auf Seiten der Familie der Ehefrau, die Mahr möglichst hoch zu vereinbaren, damit eine Scheidung unwahrscheinlicher wird.

Nun hat laut taz eine geschiedene Frau von einem deutschen Gericht, die bei der Eheschliesung im Iran vereinbarte Mahr, zugesprochen bekommen. Der Ehemann wollte sich darum drücken. So weit ist das nicht nur im Interesse der geschiedenen Frau sondern auch durch das internationale Privatrecht gedeckt.

Was ich nicht verstehe ist, warum die taz nun diskutiert, ob das ein Skandal ist oder nicht. Ich verstehe nicht, warum Cosima Schmitt fragt: "Gelten jetzt muslimische Mitgiftregeln - bei einem Rechtsstreit unter Deutschen? Schwingt bei der Bezeichnung Brautgeld nicht der Unterton mit, ein Mann würde eine Art Einkauf tätigen - statt eine gleichberechtigte Partnerin zu ehelichen?"

Es kann offensichtlich nicht sein, dass es im islamischen Recht eine Regelung gibt, von der die Ehefrau profitiert. Da muss irgendwas Böses hinter verborgen sein. Oder wo ist das Problem?

... comment


To prevent spam abuse referrers and backlinks are displayed using client-side JavaScript code. Thus, you should enable the option to execute JavaScript code in your browser. Otherwise you will only see this information.