Montag, 31. Juli 2006
Es tut sich was
Nachdem sich Schäuble letzte Woche endlich für eine Altfallregelung ausgesprochen hat. Wurde in Berlin ein vorläufiger Abschiebestopp für langjährig geduldete Flüchtlinge erlassen. Das ist ein wirklicher Fortschritt, da Berlin bisher nicht zimperlich beim Abschieben war.

"Profitieren werden sämtliche abgelehnte AsylbewerberInnen sowie langjährig geduldeten Flüchtlinge, die vor dem 1. Juni 2000 eingereist sind und mindestens ein minderjähriges Kind haben. Bleiben dürfen auch Ausländer, die allein als Minderjährige vor jenem Stichtag in die Bundesrepublik eingereist sind. ... Die Weisung ist befristet und gilt zunächst bis Ende des Jahres."

Problematisch sind allerdings mal wieder die Ausnahmen:

"Ausgenommen sind laut Körting hingegen alle Flüchtlinge, die in Deutschland vorbestraft sind oder "durch Identitätstäuschung ihren Aufenthalt erschlichen haben". Zudem müssen die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen."

Das wird wahrscheinlich eine große Anzahl von 'Geduldeten' betreffen, denn als Menschen ohne sicheren Aufenthalt in Deutschland kommen sie zwangsläufig häufiger in Konflikt mit dem (speziell für sie konzipierten Ausländer-) Recht, eine Idenitätsverschleierung ist häufig der einzige Schutz vor sofortiger Abschiebung und den meisten wird auch nicht ermöglicht, selber ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Ausnahmen bestrafen also die Folgen von struktureller Diskriminierung - hören sich aber ganz ok an.

PS: Potsdam hat sich dem Abschiebestopp angeschlossen.

PPS: Es drohen weiter Abschiebungen und der Abschiebegewahrsam bleibt so grausam wie immer.

Nachtrag 31.07.06: Die Mitte-Links-Regierung in Italien will Illegalisierte legalisieren un dden Familienachzug erleichtern. Die Opposition schäumt und die noch-nicht-Illegalisierten sterben weiterhin auf der Überfahrt.

Nachtrag 03.08.06: Die Asylregelungen und ihre Interpretation bleiben unmenschlich wie immer. Heute in der taz:

"Christen aus dem Irak dürfen prinzipiell in ihre Heimat abgeschoben werden. Bei einer Rückkehr nach Bagdad oder in den Süden müssten sie zwar mit politischer Verfolgung rechnen, im kurdisch regierten Norden seien sie davor jedoch "hinreichend sicher", entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil."

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