Freitag, 30. Januar 2015
Schädlicher Unterbrechungszeitraum
Heute wieder was gelernt (zumindest ansatzweise): Wer im öffentlichen Dienst in Berlin angestellt wird, wird aufgrund der Berufserfahrung für das Gehalt eingestuft. Wenn es allerdings einen mehr als 18monatigen schädlichen Unterbrechungszeitraum gibt, dann gilt die Erfahrung nicht mehr und man wird als Berufseinsteigerin eingestuft.

Konkret heisst das für mich (wenn ich es richtig verstanden habe): Ich arbeite zwar seit 16 Jahren, seit zehn Jahren in der Wissenschaft, aber weil ich die letzten Jahre freiberufliche Wissenschaftlerin war, gelte ich jetzt bei der Einstellung (als wissenschaftliche Mitarbeiterin für sechs Monate) als Berufseinsteigerin. Toll, so kann die Universität aus dem prekären Dasein von Wissenschaftler_innen auch noch einen finanziellen Vorteil ziehen. Immer wieder Berufseinsteigerin, zwischendurch dann auch mal Gastprofessorin.

Ich stell jetzt erstmal einen Antrag auf Vorweggewährung (oder so ähnlich), um ein bisschen meiner Berufserfahrung anerkannt zu bekommen.

Nachtrag 25.02.15: So mein Antrag auf Vorweggehwährung ist nun angenommen worden. Bis zu zwei Stufen hätte ich hoch gestuft werden können. Werde aber nur eine höher gestuft. Zwei hoch gestuft werden nur diejenigen, die noch viel mehr anrechnungsfähige Zeiten haben, die nicht angerechnet werden als bei mir (bei mir sind es etwa 4 1/2 Jahre Anstellungen und Stipendien, bei anderen sind es auch mal zehn Jahre). Meine freiberuflichen Arbeitszeiten (in denen ich gelehrt und geforscht habe) bleiben weiter unberücksichtigt.

Wenn man maximal zwei Stufen hochstufen erlaubt. Und wenn man den schädlichen Unterbrechnungszeitrum einführt. Dann kommen da natürlich solche Logiken raus. Sind in sich stimmig und nutzen die selbst produzierte Notsituation aus.

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