Donnerstag, 22. Januar 2015
Mit dem AGG gegen Menschenrechtsverletzungen
Die taz berlin hat Eva Maria Andrades von Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin zu juristischen Schritten gegen Diskriminierung befragt. Der Anlass für das Interview war, dass Mieter_innen (mit Rechtsschutzversicherung) erfolgreich gegen rassistische Mieterhöhungen geklagt hatten.

Andrades weisst darauf hin, dass nach den europäischen Richtlinien, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so umgesetzt werden muss, dass es von Diskriminierungen abschreckt:

"Klar ist aber: Die Sanktion muss abschreckend sein. Das sagen die europäischen Richtlinien, auf denen das Gesetz beruht, ganz deutlich: Die Sanktion soll die diskriminierende Person davon abhalten, das wieder zu tun. "

Sie erklärt zudem, warum so wenige Menschen juristisch gegen Diskriminierungen vorgehen:

"Für viele Menschen ist Diskriminierung so etwas Alltägliches, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, sich rechtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Das gehört einfach zu ihrem Leben dazu. Und dann müssen sie zunächst ja auch mal wissen, dass es eine gesetzliche Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung gibt. Sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können. "

Ein lesenswertes Interview.

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