Dienstag, 15. Januar 2013
Body-Mass-Index
In der heutigen Print-taz (online finde ich den Artikel nicht) wird über den Lehrer Arne Ulbricht berichtet, der gegen seinen Beamtenstatus gekämpft hat und jetzt wieder Angestellter wird (mit weniger Gehalt). Diesen Schritt versteht Ulbricht auch als einen Akt der Solidarität mit Menschen, die nicht verbeamtet werden können (aus diversen Gründen).

Einer der Gründe, die gegen Verbeamtung sprechen, ist ein zu hoher Body-Mass-Index in der Gesundheitsprüfung. Ulbricht sagt dazu laut taz:

"Ich habe Kollegen, die nur deswegen nicht verbeamtet werden können, weil sie zu dick sind. Obwohl sie tolle Lehrer sind. ... Da hört für mich jedes Verständnis auf."

Ich habe auch eine Kollegin, die vor ihrer Gesundheitsprüfung sehr auf ihr Gewicht achtet, damit ihr die Verbeamtung nicht verwehrt wird.

Verstösst so eine Überprüfung nicht gegen dass AGG? Warum darf der Staat auf Grund (von angenommener) gesundheitlicher Beeinträchtigung ausgrenzen?

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