Donnerstag, 24. November 2011
Terror nur mit Bekennendenschreiben?
urmila, 17:00h
Die Ermittlungsbehörden erklären ihr Versäumnis, die Morde und die Bombenanschläge als rechtsterroristisch einzustufen, ganz wesentlich damit, dass es keine Bekennendenschreiben gegeben hätte und es damit keinen Hinweis auf eine Terrortat gegeben habe.
Die taz berichtet allerdings, dass es bei rechtsterroristischen Anschlägen in Deutschland in der Regel keine Bekennendenschreiben gegeben hat.
Bei rechtem Terror gegen 'Ausländer_innen' scheint es auch keinen Bekennendenschreiben zu brauchen, damit die Terrorist_innen ihre Position vermitteln können. Vielleicht können sie ihre Ziele sogar besser erreichen, wenn sie sich nicht als Täter_innen öffentlich bekennen. Bei allen Taten der NSU hat ihr Nicht-Bekennen dazu geführt, dass die Opfer (bzw. die natio-ethno-kulturellen Gemeinschaften, zu denen sie gerechnet wurden) selber als Täter_innen verdächtigt wurden. Die Berichterstattung und Ermittlungen führten zu einer ganzen Reihe von Rassismusreproduktionen (siehe dazu die taz-Dokumentation) und rassistischen Ausschlüssen. Diejenigen, die die NSU aus Deutschland vertreiben wollte, wurde der Aufenthalt in Deutschland immer unangenehmer gestaltet (siehe zum Beispiel taz-Artikel zum Bombenanschlag in der Keupstrasse). Die NSU-Täter_innen haben so nicht nur einzelne Personen getötet und verletzt, sondern darüber hinaus einer ganzen Bevölkerungsgruppe gezeigt, dass sie nicht nur der Gefahr von Angriffen ausgesetzt ist, sondern in Deutschland nicht gewollt ist und nicht auf faire Ermittlungen hoffen kann. Die Gesellschaft und die staatlichen Ermittlungsstellen haben so auf ihre (natürlich nicht gewalttätige, zumindest nicht so offensichtlich) Art den Terror der NSU zum Erfolg verholfen. Viel mehr als wenn es ein Bekennendenschreiben gegeben hat.
Dann wenn die terroristischen Ziele anschlussfähig an gesellschaftliche Bilder sind (und sich vorallem in der Form der Umsetzung unterscheiden), dann sind wahrscheinlich Bekennendenschreiben für den Erfolg nicht nötig.
Die taz berichtet allerdings, dass es bei rechtsterroristischen Anschlägen in Deutschland in der Regel keine Bekennendenschreiben gegeben hat.
Bei rechtem Terror gegen 'Ausländer_innen' scheint es auch keinen Bekennendenschreiben zu brauchen, damit die Terrorist_innen ihre Position vermitteln können. Vielleicht können sie ihre Ziele sogar besser erreichen, wenn sie sich nicht als Täter_innen öffentlich bekennen. Bei allen Taten der NSU hat ihr Nicht-Bekennen dazu geführt, dass die Opfer (bzw. die natio-ethno-kulturellen Gemeinschaften, zu denen sie gerechnet wurden) selber als Täter_innen verdächtigt wurden. Die Berichterstattung und Ermittlungen führten zu einer ganzen Reihe von Rassismusreproduktionen (siehe dazu die taz-Dokumentation) und rassistischen Ausschlüssen. Diejenigen, die die NSU aus Deutschland vertreiben wollte, wurde der Aufenthalt in Deutschland immer unangenehmer gestaltet (siehe zum Beispiel taz-Artikel zum Bombenanschlag in der Keupstrasse). Die NSU-Täter_innen haben so nicht nur einzelne Personen getötet und verletzt, sondern darüber hinaus einer ganzen Bevölkerungsgruppe gezeigt, dass sie nicht nur der Gefahr von Angriffen ausgesetzt ist, sondern in Deutschland nicht gewollt ist und nicht auf faire Ermittlungen hoffen kann. Die Gesellschaft und die staatlichen Ermittlungsstellen haben so auf ihre (natürlich nicht gewalttätige, zumindest nicht so offensichtlich) Art den Terror der NSU zum Erfolg verholfen. Viel mehr als wenn es ein Bekennendenschreiben gegeben hat.
Dann wenn die terroristischen Ziele anschlussfähig an gesellschaftliche Bilder sind (und sich vorallem in der Form der Umsetzung unterscheiden), dann sind wahrscheinlich Bekennendenschreiben für den Erfolg nicht nötig.
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