Dienstag, 22. November 2011
Zwangsarbeiter_innen nicht Verfolgte
Aus einem taz-Artikel zur Besteuerung von Renten von ehemaligen Zwangsarbeiter_innen:

"Nach der Änderung des Gesetzes [...] sollen all jene, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz als "Verfolgte" gelten, von der Regelung ausgenommen werden. Dazu gehören Personen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft "verfolgt worden sind" oder denen "Unrecht geschehen ist". Der Sprecher des für die Auslandsrenten zuständigen Finanzministeriums in Schwerin, Stephan Bliemel, bezweifelt aber, dass darunter automatisch alle Zwangs- und Ghettoarbeiter fallen werden. "

Behauptet der Ministeriumssprecher da tatsächlich, dass nicht davon auszugehen ist, dass alle Zwangs- und Ghettoarbeiter_innen Unrecht geschehen ist?

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