Freitag, 18. November 2011
'Hass auf Deutsche'
Während bei rechter Gewalt alle möglichen Gründe ausser Rassismus als Tatmotiv in Betracht gezogen werden, wird bei Gewalt von Menschen, die nicht als Deutsche anerkannt werden, seit neuestem die sogenannte Deutschenfeindlichkeit als Tatmotiv angenommen. Der Fall der vier UBahn-Schläger ist der taz berlin nur eine Kurzmeldung wert:

"Am Landgericht hat der Prozess gegen die vier Schüler begonnen, die einen Handwerker im U-Bahnhof Lichtenberg misshandelt und schwer verletzt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord aus Habgier und niedrigen Beweggründen vor. Als Motiv nennt die Anklage Hass auf Deutsche und Freude an der Misshandlung Schwächerer. Die Angeklagten wollen sich später äußern, kündigte ihr Verteidiger an. Die Jugendlichen hätten im Vorfeld weitgehend gestanden. Sie bestreiten aber einen Tötungsvorsatz, so der Anwalt"

Mal sehen, welches Urteil die Vier bekommen und ob 'Deutschenfeindlichkeit' als Motiv gerichtlich festgeschrieben wird.

Nachtrag 20.12.11: Die taz scheint sich nicht besonders für diesen Fall zu interessieren. In der taz berlin war heute eine dapd-Meldung abgedruckt (ganz ähnlich zu der Version auf handelsblatt.com, aber im Online-Auftritt ist nichts zu finden. Die taz berlin hat auch wieder nichts an der Rassismusreproduzierenden Bezeichnungspraxis von dapd geändert (die jungen Berliner Täter werden als Kenianer, Kosovare, Deutschiraker und Bosnier beschrieben).

Obwohl die Täter die sogenannte 'Deutschenfeindlichkeit' bestreiten, gehen die Anklagenden davon aus, dass sie aus 'Hass auf Deutsche' gehandelt hätten und fordern hohe Haftstrafen. Da greift der Staat hart durch (zumindest setzt er alles dran).

Nachtrag 22.12.11: Die U-Bahn-Schläger wurden nun weniger besonserer Aggressivität zu hohen Hafstrafen verurteilt. Wie die taz berlin berichtet, sah das Gericht allerdings keine Beweise für das Motiv "Hass auf Deutsche". Das ist erstmal erfreulich, die weiteren Ausführungen in der taz dazu, machen aber wieder nachdenklich:

"Den von der Anklage erhobenen Vorwurf, die Täter hätten aus "Hass auf Deutsche" gehandelt, wies das Gericht zurück. Das Opfer hatte angegeben, die Täter hätten ihn "Scheißnazi" genannt. Dies sei jedoch allein von dem Opfer geäußert worden, so Gerichtssprecher Kaehne. Der 30-jährige Maler habe aber aufgrund der Tat schwere Gedächtnisstörungen. "Das Gericht hat die Aussagen des Opfers nicht als verlässlich eingestuft. Von Zeugen konnten die Aussagen nicht bestätigt werden.""

Heisst das, dass die Adressierung 'Scheißnazi' eine deutschenfeindliche Äußerung gewesen wäre?

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