Mittwoch, 27. April 2011
Staatsgefährdend
Ein geplanter Angriff auf die Antifa ist nicht staatsgefährdend wie die taz berichtet.

"Anfang April aber wies das Landgericht Freiburg die Anklage im zentralen Punkt zurück. Die Vorbereitung eines Anschlags sei noch nicht weit genug fortgeschritten, es fehlte ein konkretes Ziel."

Im Kommentar weist Christian Rath daraufhin, wie hier mit unterschiedlichem Mass gemessen wird:

"Doch was ist mit dem jüngsten Antiterrorparagrafen im Strafgesetzbuch? Er verbietet seit 2009 die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Gemeint ist damit nicht nur der Besuch von terroristischen Ausbildungslagern, sondern auch der Kauf von Sprengstoffkomponenten. Ein genauer Tatplan ist nicht erforderlich. "

Gegen Muslime wird dieser Paragraf angewandt. Gegen Rechtsextreme und für Linke (in diesem Fall) nicht. Diese unterschiedliche Handhabung ist bei staatlichen Handeln in Deutschland immer wieder zu beobachten.

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