Freitag, 14. Dezember 2007
Ausländer(feindlichkeit) und Deutsche
Die taz berichtet über ein Stadtführungsprojekt im Wedding. Jugendliche mM führen durch ihren Stadtteil und sollen dadurch gestärkt werden.

"Überhaupt erfährt die Pädagogin vom Verein "Kultur bewegt" bei jeder Tour etwas anderes. Das liegt auch daran, dass sie Saphija und ihre Freundinnen aufforderte, eine Haltung zu dem einzunehmen, was sie erzählen. Seither kritisieren die jungen Stadtführerinnen die Zerstörungen. "Bei den ersten Touren haben sich die Mädchen noch selbst als Ausländerinnen bezeichnet. Deutsche sind sie heute zum ersten Mal", sagt Kienzl."

So weit so gut. Aber warum müssen sie als 'Deutsche' gleich die 'AusländerInnenfeindlichkeit' mit übernehmen:

" "Früher wurde in Deutschland nicht so viel geklaut und kaputtgemacht. Früher gab es nicht so viele Ausländer." Zu denen wollen sie nicht gehören. "Wir sind zwar ein bisschen farbig, aber wir sind Deutsche.""

Ist das Ziel des Projekts?

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Ist es gleich ausländerfeindlich, wenn diese Leute Deutsche sein wollen? Das ist doch eine Sache der Staatsbürgerschaft. Und ist es nicht gut, wenn sie rechtlich mit denen gleichgestellt sein wollen, die diese Staatsbürgerschaft schon haben?
Auch ich finde, dass das mit den Zerstörungen und dem Klauen zugenommen hat. Das seh ich in meiner unmittelbaren Lebensumgebung. Und finde es nicht gut. Man kann unterschiedlicher Mewinung darüber sein, was die Ursachen dafür sind. Aber man muss es doch sehen!

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Rassistisch
ist es Menschen in verschiedene biologische Kriterien zu stecken, diese mit verschiedenen Verhaltensweisen zu verbinden und abzuwerten. In diesem Fall wird die Kategorie 'AusländerIn' geschaffen und ihr Kriminalität zugeschrieben. Darauf basierend wird dann der Begriff 'Ausländerfeindlichkeit' geschaffen, der wiederum festschreibt, dass es sich bei der Gruppe, der feindlich begegnet wird, um 'AusländerInnen' handelt, die woanders als in Deutschland zu hause sind. Die 'Deutschen' werden dabei als die, die hierher gehören, konstruiert und den 'AusländerInnen' gegenüber gestellt. Das Staatsbürgerrecht reproduziert diese rassistische Dichotomie, eine Einbürgerung reicht aber nicht aus, um die Kategorie 'AusländerIn' zu verlassen.

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